Ende des Routerzwangs

Das kommt auf Sie zu

Schwerpunkte? Keine - er interessiert sich vielmehr für (fast) alles, was mit IT, PC, Smartphone und Elektronik zu tun hat. Dabei geht es aber meist nicht um die Technik nur um der Technik willen, vielmehr stehen Nutzen und sinnvolle Anwendung im Vordergrund.

Unterschiede bei Neu- und Bestandskunden

Das Gesetz zum Ende des Routerzwangs regelt nicht explizit, wie mit bereits laufenden Verträgen umzugehen ist. Für Bestandskunden ändert sich also zunächst nichts, sie müssen unter Umständen noch bis zu zwei Jahren mit ihrem Zwangsrouter leben – so lange laufen die Verträge bei Erstabschluss in aller Regel. Anspruch auf die Verwendung eines eigenen Routers hat nur, wer seit dem 1. August einen neuen Kontrakt eingeht. Auch ein Sonderkündigungsrecht haben Bestandskunden nach herrschender juristischer Meinung nicht. Viele Provider, darunter die Kabelanbieter Unitymedia (mit Kabel Baden-Württemberg) und Vodafone (mit Kabel Deutschland) zeigen sich aber insofern kulant, als sie nicht zwischen Neu- und Bestandskunden unterscheiden wollen. Die müssen jedoch selbst aktiv werden, sofern sie einen Gerätewechsel wünschen. Verweigert der Anbieter den Umstieg, bleibt die Möglichkeit, den Zwangsrouter nur als Zugangsmodem zu nutzen und das frei konfigurierbare Gerät dahinter zu schalten.

Übergangsfrist für Provider wurde kaum genutzt

Bisher gab es Kabelrouter meist nur über die Provider. AVM hat angekündigt, seine Fritzbox-Modelle für den Anschluss an das TV-Kabel nun frei verkäuflich anzubieten.
Bisher gab es Kabelrouter meist nur über die Provider. AVM hat angekündigt, seine Fritzbox-Modelle für den Anschluss an das TV-Kabel nun frei verkäuflich anzubieten.

Noch wenige Wochen vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes waren wichtige Details unklar. Keiner der Provider, die ihren Kunden bisher einen Zwangsrouter zur Verfügung gestellt hatten, hatte die Spezifikationen des eigenen Netzes den Geräteherstellern zur Verfügung gestellt. Obwohl alle beteiligten Firmen um das Einführungsdatum wussten und ihnen der Gesetzgeber gerade für die erforderlichen Vorbereitungen sechs Monate als Übergangsfrist eingeräumt hatte, ließen sie diese weitgehend ungenutzt verstreichen.

Am weitesten vorgewagt hat sich der Kabelprovider Unitymedia, der den ehemaligen Anbieter Kabel Baden-Württemberg übernommen hat und nun in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen aktiv ist. In einer detaillierten Anleitung beschreibt das Unternehmen, für wen die Neuregelung gilt und was Kunden tun müssen, um ihren Zwangsrouter gegen ein frei konfigurierbares Gerät auszutauschen.


Demnach erhalten Privatkunden, die seit April 2013 einen Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen haben, auf Anfrage ihre individuellen Zugangsdaten. Wer schon vor diesem Datum Kunde von Unitymedia beziehungsweise Kabel Baden-Württemberg war, muss erst seinen Vertrag anpassen, um in den Genuss der Routerfreiheit zu kommen. Hintergrund ist, dass bis zu diesem Stichtag auch Geräte eingesetzt wurden, die nicht dem Standard Docsis 3.0 entsprechen. Der wiederum ist Voraussetzung für den Einsatz beliebiger Router. Dass die nun benutzbaren Geräte „der ab dem 1. August geltenden Schnittstellenbeschreibung entsprechen“ müssen – diese aber lange nicht veröffentlicht waren –, zeigt, unter welchem Zeitdruck die beteiligten Unternehmen stehen. Der Router-Hersteller AVM jedenfalls hat angekündigt, dass seine Kabelmodelle Fritzbox 6360 Cable und 6490 Cable anders als bisher nun auch frei verkäuflich sein werden. Das gleiche dürfte für die neue Variante 6590 Cable gelten.

DSL-/VDSL- oder Kabelanschluss: Das bleibt zu tun

Unitymedia-Kunden, die ihre eigenen Router verwenden möchten, müssen sich telefonisch beim Kundencenter melden und dort die sogenannte MAC-Adresse (Media Access Control) und die Seriennummer ihres Routers angeben. Beides findet sich auf einem Aufkleber auf der Unterseite des Gerätes und identifiziert es eindeutig, über die MAC-Adresse auch im Netzwerk. Die Daten werden in einer Datenbank hinterlegt und dann mit der jeweils vom Kunden gebuchten Bandbreite verknüpft. Anders als bei DSL-Anschlüssen muss man persönliche Zugangsdaten im Kabelrouter nur für die Telefonfunktion eingeben.

Da die Technik im Kabelnetz beim anderen großen Provider, also bei Vodafone (inklusive dem früheren Kabel Deutschland), die gleiche ist, dürfte sich das Verfahren dort kaum unterscheiden. Offiziell hatte Vodafone bei Redaktionsschluss noch keine Angaben zum Wechsel des Routers veröffentlicht, Einträge im Unternehmensforum bestätigen aber unsere Annahmen.

Kundenfreundlich ist die Informationsseite des Fritzbox-Herstellers, der für wichtige DSL- und Kabelprovider Informationen zum Ende des Routerzwangs aufführt. Dazu gehört eine Kunden-Hotline des jeweiligen Anbieters sowie eine Beschreibung, was der Routerbesitzer tun muss – natürlich nur für die eigenen Fritzbox-Modelle.

Die Liste des Fritzbox- Herstellers AVM zeigt übersichtlich Informationen der einzelnen Kabelund DSL-Provider zum Ende des Routerzwangs.
Die Liste des Fritzbox- Herstellers AVM zeigt übersichtlich Informationen der einzelnen Kabelund DSL-Provider zum Ende des Routerzwangs.

Vergleichsweise wenig ändert sich bei den meisten DSL- oder VDSL-Anschlüssen. Wer einen x-beliebigen Router verwendet, fordert von seinem Provider die Zugangsdaten für den Online-Zugang sowie gegebenenfalls zusätzlich die zum Telefonieren an und trägt diese in das Konfigurationsmenü des Routers ein. In den meisten Fällen muss man zumindest anfangs selbst die Initiative ergreifen und sich bei seinem Anbieter melden.

Ob sich speziell provisionierte, vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellte Standardrouter „entbranden“ und nutzen lassen, blieb zunächst offen. So teilte M-Net auf Anfrage von PC-WELT mit, bei den zur Verfügung gestellten Fritzboxen mit ergänzender M-Net-Konfiguration „sind nach wie vor alle Funktionen einer im Laden gekauften Fritzbox vorhanden“ – doch das ist nach unseren Erfahrungen wie zuvor beschrieben nicht der Fall.

Stationäres LTE für Zuhause, wie es die Telekom und Vodafone anbieten, ist hinsichtlich der Neuregelung unproblematisch. Zwar stellten beide Unternehmen ihren LTE-Kunden wahlweise Hardware zur Verfügung ( Speedport LTE II und Easybox 904 LTE), doch ließen sich auch bisher schon alternative Router mit Modemfunktion nutzen. Allein AVM führt vier LTE-Modelle im Sortiment, nämlich die Fritzbox 6810, 6820, 6840 und 6842.

Bei Glasfaser schließlich muss sorgfältig zwischen FTTH (Fibre to the home) und FTTB (Fibre to the building) unterschieden werden. Echtes FTTH, also ein optischer Anschluss in der eigenen Wohnung beziehungsweise im eigenen Haus ist in Deutschland selten anzutreffen. „FTTH“ als Begriff wird häufig aber auch für die Glasfaserleitungen verwendet, bei denen vom Netzanbieter ein Glasfasermodem vorgeschaltet ist. Daran kann jeder beliebige Router angeschlossen werden. Nur für einen echten FTTH-Anschluss ist ein Router mit optischem Eingang erforderlich.

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