Rücknahmepflichten verletzt

Elektroschrottklage gegen Aldi und Lidl erfolgreich

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Auch Lebensmittelketten müssen kleinere Elektrogeräte zurücknehmen. Manche missachten diese Pflicht. Die Deutschen Umwelthilfe hatte gegen Aldi und Lidl geklagt. Die Gerichte bestätigen die Rücknahmepflicht.

Seit fast zwei Jahren müssen Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Kalenderjahr Elektrogeräte führen, Altgeräte kostenlos annehmen. Damit sind die meisten Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Edeka oder Rewe betroffen. Kleinere Altgeräte unter 25 Zentimetern können dort einfach abgegeben werden - etwa Rasierer, Toaster oder elektrische Zahnbürsten. Größere Altgeräte müssen die Märkte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts kostenlos zurücknehmen.

Lebensmittelmärkte mit einer Fläche von 800 Quadratmetern müssen kostenlos kleine Elektroaltgeräte zurücknehmen. Nicht alle Märkte halten sich daran.
Lebensmittelmärkte mit einer Fläche von 800 Quadratmetern müssen kostenlos kleine Elektroaltgeräte zurücknehmen. Nicht alle Märkte halten sich daran.
Foto: Yekatseryna Netuk - shutterstock.com

Allerdings kommen die Märkte nicht immer ihrer Pflicht nach. In mehreren Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde die Rücknahme in einigen Märkten der Ketten Lidl und Aldi verweigert. Daraufhin klagte die Organisation.

Nun haben die Landgerichte Mainz und in Frankenthal ihre Urteile gesprochen. as Landgericht Mainz hat den Discounter Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft (Aldi Süd) (Aktenzeichen 12 HK O 30/23) und das Landgericht Frankenthal die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 2 HK O 36/23) dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen.

Verunsicherung auf Kosten der Umwelt

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sieht in den Urteilen "einen Warnschuss" an alle Lebensmittelhändler: "Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen", beklagt die Umweltschützerin. Sie sieht im "Abwehrkampf gegen die Rücknahmepflicht" eine Verunsicherung der Kundinnen und Kunden auf Kosten von Klima und Umwelt.

Die DUH weist darauf hin, dass die Sammelquote von Elektroschrott zuletzt noch einmal deutlich gesunken ist und jetzt bei nur noch 32 Prozent liegt. Das sei gerade einmal halb so viel wie gesetzlich vorgesehen.

Mitschuld der Behörden

Die Umweltorganisation sieht eine Mitschuld bei den Landesbehörden, die ihrer Ansicht nach nicht konsequent kontrollieren. Daher werde man weiter Tests durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen. Agnes Sauter, DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung fordert daher alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sofort sicherzustellen, intensiv darüber zu informieren und sie aktiv und verbraucherfreundlich auszugestalten. "Nur so kommen sie ihrer gesetzlichen Pflicht und gesellschaftlichen Verantwortung in vollem Umfang nach", bekräftigt sie.

Vor den Gerichtsentscheidungen gegen Aldi Süd und Lidl wurde bereits bereits Norma gerichtlich dazu verpflichtet, Elektrogeräte zurückzunehmen. Gegen die jeweiligen Urteile der Landgerichte Mainz und Frankenthal können die Beklagten noch Rechtsmittel einlegen. Weitere Klagen der DUH sind gegen Aldi Nord und Netto Marken-Discount laufen noch.

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