Erste Bußgelder nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind bekannt. Eine Geldstrafe in Höhe von 400.000 Euro und ein Bußgeld von 20.000 Euro wurden bereits verhängt. Daneben wird die Diskussion über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstöße gegen die DSGVO aktiv geführt. Außerdem setzen sich Gerichte mit Schmerzensgeldansprüchen gegen Unternehmen aufgrund der DSGVO auseinander.
Am 28. März 2019 wird Rechtsanwalt Thomas Feil in München interessierte Systemhäuser über die derzeitige Rechtslage im DSGVO-Umfeld aufklären. Die Veranstaltung beleuchtet die aktuellen finanziellen Risiken bei einer Nichtbeachtung der DSGVO und zeigt die in der Praxis notwendigen Maßnahmen. Systemhäuser müssen dabei die eigene Organisation im Blick haben und werden regelmäßig mit datenschutzrechtlichen Anforderungen von Kunden konfrontiert. Es wird auch erörtert, welche Forderungen der Kunden berechtigt sind.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die praktischen Umsetzungen der gesetzlichen Anforderungen. Hier geht es zur Agenda und zur Anmeldung.