Bei Angeboten von Druckerzubehör ist nicht immer auf Anhieb ersichtlich, ob es sich um Originalzubehör handelt oder - wie beispielsweise bei Tinte - um kompatible Produkte eines Drittanbieters.
Verkäufer, die diese Unterschiede nicht klar genug herausstellen, müssen unter Umständen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechnen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt ( AZ I ZR 222/02 ). (mf)