Die Flatrate-Mär
Direkte Folgen im Geldbeutel hat auch das Thema Flatrate. Wie bereits ausgeführt, sollten Sie genau darauf achten, ab wann ein Carrier von einer beruflichen Nutzung ausgeht. Zudem sollten Sie nachsehen, welche Leistungen von der Flatrate abgedeckt sind. Teilweise sind es nur Anrufe im eigenen Netz oder im Festnetz. Ebenso ist bei Ausland-Flatrates Vorsicht geboten, denn Regionen wie Amerika oder Europa werden ganz unterschiedlich definiert.
Fast schon ein besserer Witz ist es, wenn die Mobilfunker im Zusammenhang mit dem Internet-Zugang von Flatrates sprechen. Egal, ob Tages-, Wochen- oder Monats-Flatrate, fast immer finden sich im Kleingedruckten Einschränkungen, dass die Pauschalgebühr nur bis zu einem Volumen von 1, 5 oder 10 Gigabyte gelte, um nur drei übliche Grenzen zu nennen. In unseren Augen sollten solche Angebote korrekt, wie es früher einmal üblich war, als Volumentarife beworben werden. Zumindest bleibt bei den meisten Anbietern der Trost, dass nach Überschreiten der genannten Mengen nur die Geschwindigkeit gedrosselt wird und nicht sofort der Gebührenzähler tickt. Aber es gibt auch schwarze Schafe, die dann ohne weitere Warnung abkassieren.
Eine Kostenfalle verbirgt sich ferner hinter dem Begriff "Internet-Flatrate für das Handy". Im Gegensatz zu anderen Werbeversprechen ist dieser Slogan nämlich wörtlich zu nehmen: Die Flatrate gilt nur, wenn der Benutzer über das Handy mit dem dort eingebauten Browser im Netz surft. Meist muss er hierzu noch bestimmte Zugangsknoten und Ports verwenden. Sparfüchse, die glauben, sie könnten nun ihr Handy einfach am Notebook als Modem nutzen und mit der Flatrate online gehen, erleben mit der nächsten Rechnung ihr blaues Wunder. Diese Nutzung wird ihnen in KB-Blöcken in Rechnung gestellt. Zwar kursieren im Internet Tipps, wie die Erkennung der Modemnutzung ausgetrickst werden kann, doch wenn der Provider dahinter kommt und dann normal abrechnet, wird es richtig teuer. Davon abgesehen, dass solche Tricks einen Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen bilden.
Mogelpackung mobiles Internet
Im Zusammenhang mit dem mobilen Internet haben die meisten Mobilfunker noch weitere Überraschungen auf Lager. Bleibt man beim obigen Beispiel der Internet-Flatrate für das Handy, so halten böse Zungen diese Bezeichnung schlicht für Etikettenschwindel. Sie argumentieren damit, dass es sich bei den Angeboten, die häufig über einen Proxy gehen, nicht um einen transparenten Internet-Zugang per IP handle. Vielmehr seien die Zugänge eher mit dem damals ungeliebten WAP 2.0 vergleichbar, das zwar HTML-fähig, aber eben kein echter Internet-Zugang war.
Von einem echten Internet-Zugang können aber selbst Kunden mit teuren Datentarifen oft nur träumen. Zum Beispiel wiesen im Herbst die Kollegen von "zdnet" unter dem Titel "Internet per UMTS: So fälschen deutsche Provider Webinhalte" darauf hin, dass T-Mobile und Vodafone den HTML-Code einer Web-Seite bei der Übertragung manipulieren. So tauscht Vodafone jpg-Bilder gegen png-Dateien aus und verändert dabei die URL der Bilder unter Verwendung von Bogon-Adressen. Eine Methode, die nach den Recherchen der Kollegen auch T-Mobile verwendet. Erschwerend kommt hinzu, dass Vodafone Firefox-Usern ungefragt Javascript-Code unterjubelt, der mit der ursprünglichen Website nichts zu tun hat. Letztlich ist das Ganze ein Zwangs-Proxy mit Deep Packet Inspection (DPI). Bei allem Verständnis für das Bestreben der Mobilfunker, die Daten-Performance in ihren Netzen zu steigern, stellt sich die Frage, warum diese Manipulation ohne Information der User erfolgt, denn von einem transparenten Internet-Zugang kann hier keine Rede mehr sein. Zumal der User im Fehlerfall womöglich unnötig lange und an der falschen Stelle nach Ursachen forscht: Wer käme etwa auf die Idee, Bogon-Adressen, die von vielen Firewalls geblockt werden, als Fehlerursache zu vermuten? Oder dass der Editor eines CMS-Systems aufgrund der Zwangskompression von Bildern nicht funktioniert, wie ein verärgerter User im Internet berichtet?
Für Ärger kann auch ein anderer Umstand sorgen: Noch immer ist bei etlichen Mobilfunkern die Unsitte verbreitet, Adressen aus dem privaten, offiziell nicht routbaren IP-Adressraum zu vergeben. In der Praxis kann dies zu Problemen mit Anwendungen wie VPNs führen.