So werden Business-Kunden hereingelegt
Gleich mehrfach angeschmiert war ein CW-Leser, der "überredet" wurde, seinen Geschäftsanschluss erst auf einen Comfort- und dann auf einen Entertain-Tarif umzustellen. Noch heute stellt der Leser verärgert fest: "Der Entertain-Tarif zeichnet sich dadurch aus, dass ich einen neuen Router brauchte, das schnelle Surfen (DSL 16.000) jetzt langsamer ist als vorher ( DSL 6000), die Verbindung ständig abbricht und mein VPN instabil ist. Zudem ist die Hotline kostenpflichtig, und der Support reagiert erst nach 48 Stunden. Ferner ist keine feste IP-Adresse mehr möglich, und ich habe eine Kündigungsfrist von zwei Jahren. Was für ein tolles Produkt!"
Doch nicht nur bei den Entstörzeiten wird fein zwischen Business- und Privatkunden unterschieden. Wer seine Flatrate (egal ob für Telefon oder Datenübertragung) zu intensiv nutzt, wird häufig gekündigt. Als Begründung führt der Provider dann an, dass der Kunde die eigentlich für Privathaushalte konzipierte Flatrate als Business User missbraucht habe. Das Problem an der Sache: Häufig ist nirgends festgeschrieben, ab welchem Umfang der Carrier von einer beruflichen Nutzung ausgeht. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Realitäten der Informationsgesellschaft mit ihrer steigenden Zahl an Freiberuflern Rechnung tragen, haben bei den Carriern leider noch Seltenheitswert. Nur wenige Anbieter definieren sauber, was sie unter einer beruflichen Nutzung verstehen.
Preissenkung - aber ohne Sie
Treue sollte sich lohnen - könnte man meinen. Schließlich verursachen langjährige Kunden (egal ob DSL oder Mobilfunk) keine Kosten in Form von subventionierten Routern oder Handys. Stimmt, diese Kunden lohnen sich für die Anbieter gleich doppelt: Zum einen benötigen sie keine neuen Geräte, zum anderen zahlen sie brav die alten, höheren Tarife, während unter dem Wettbewerbsdruck die Preise purzeln. Wer von diesen Preissenkungen profitieren will, muss deshalb selbst aktiv werden und bei besonders zickigen Anbietern sogar mit der Kündigung drohen. Gleichzeitig ist der Wechsel in einen neuen, günstigeren Tarif meist mit einem Wermutstropfen verbunden: In der Regel beginnt damit eine neue Mindestlaufzeit von oft zwei Jahren.
Dass Ihnen solche Knüppel nur in den Weg geworfen werden, wenn sich der Tarif zu Ihren Gunsten ändern könnte, versteht sich fast von selbst. Erhöht der Anbieter dagegen seine Preise, dann "profitieren" Sie von dieser Segnung automatisch. So stellte ein deutscher Mobilfunkanbieter zu Jahresbeginn seine Daten-Roaming-Tarife auf den neuen Tarif "WorldData" um. Betroffen waren von der Änderung auch bestehende Verträge, die im Ausland etwa eine Abrechnung in Zehn-Minuten-Schritten vorsahen. Diese kleine Änderung wurde für einen CW-Leser zur teuren Falle. Hatte er früher für die Lektüre deutschsprachiger News-Seiten im Ausland rund acht Euro gezahlt (20 Minuten online), so flatterte ihm nun für die gleiche Leistung eine Rechnung über 120 Euro ins Haus. Im neuen, für seine "fairen Preise" beworbenen WorldData-Tarif wird nämlich der Datenverkehr in 50 KB großen Paketen abgerechnet. Da sind dann etwas über 25 MB schnell ihre fast 80 Euro wert.
Angesichts dieser Praktiken kann nur jedem Leser geraten werden, die Post der Carrier genau zu lesen. Hinter mancher bunten Werbebotschaft kann sich nämlich wie im obigen Fall eine versteckte Tarifänderung zum Nachteil des Kunden verbergen. (Computerwoche/haf)