Den Namen des Unternehmens vorgeschrieben

21.08.2003

Ihr Artikel spricht auch mir aus der Seele. Aber Sie haben noch gar nicht alles erwähnt. Als wir vor Jahren unsere Firma von einer GbR in eine GmbH umwandelten, wurde uns auch noch der Name des Unternehmens vorgeschrieben! Wohlgemerkt, sowohl der Notar als auch das Gericht wären mit unserem Namen (Eisch-Electronic-GmbH) einverstanden gewesen! Aber der Jurist der IHK sagt "das geht nicht", und der muss den Antrag mit unterschreiben. So heißen wir jetzt Eisch-Kafka-Electronic-GmbH. Machen Sie das mal einem Ausländer klar. Ich habe noch versucht, mich mit dem Juristen auf der IHK rumzustreiten, es nutzte nichts, er legte das Gesetz eben so aus. Dafür ist die IHK da: zum Verhindern. Seitdem sammle ich alle Schreiben der IHK Ulm (Die Bürger sind ja so vergesslich).

Dipl.-Ing. Ulrich Kafka

Eisch-Kafka-Electronic GmbH, Ulm

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