Wegen Gesichtserkennung

Datenschützer droht Facebook mit Bußgeld

10.11.2011
Die Hamburger Datenschützer verlieren mit Facebook im Streit um die Gesichtserkennung auf Fotos die Geduld und drohen mit einem Bußgeld. Der US-Konzern verteidigt die "Markierungsvorschläge" und ist über die Reaktion aus der Hansestadt "enttäuscht".

Die Hamburger Datenschützer verlieren mit Facebook im Streit um die Gesichtserkennung auf Fotos die Geduld und drohen mit einem Bußgeld. Der US-Konzern verteidigt die "Markierungsvorschläge" und ist über die Reaktion aus der Hansestadt "enttäuscht".

Im Streit um die automatische Gesichtererkennung auf Facebook-Fotos haben Datenschützer den Druck auf das US-Unternehmen erhöht. Das Soziale Online-Netzwerk sei nicht der Aufforderung nachgekommen, die Funktion mit deutschen und europäischen Regelungen in Einklang zu bringen, erklärte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar. Nun bereite man rechtliche Schritte vor.

Hamburger Datenschützer drohen Facebook mit Bußgeld
Hamburger Datenschützer drohen Facebook mit Bußgeld
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Facebook entgegnete in einer Stellungnahme, die Ankündigung rechtlicher Schritte durch Caspar halte man "für absolut unnötig". Die Markierungsvorschläge von Facebook seien mit den europäischen Datenschutzgesetzen konform, sagte eine Firmen-Sprecherin.

Facebook-Anwender können Fotos auf die Plattform hochladen und die Bilder mit Namen der abgebildeten Personen aus dem Kreis der eigenen Kontakte verknüpfen. Einmal markierte Facebook-"Freunde" können danach automatisch in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung. Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen. Die Einstellungen lassen sich in den "Privatsphäre-Einstellungen" überprüfen (unter dem Punkt "Funktionsweise von Markierungen").

Die Hamburger Datenschützer kritisierten, Facebook habe die Gesichtserkennungsfunktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne eine "unmissverständliche Einwilligung" einzuholen. Diese sei für die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile jedoch erforderlich. Caspar hatte dem Unternehmen im Oktober eine Frist gesetzt, um auf seine Forderungen einzugehen.

"Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen", erklärte Caspar. Mögliche Konsequenzen seien ein Bußgeld sowie eine Ordnungsverfügung, mit der man Facebook das beanstandete Verhalten untersage.

Eine Firmen-Sprecherin sagte, Facebook habe seine Nutzer "umfassend über die Markierungsvorschläge informiert und benachrichtigt". "Unsere Nutzer können dieses Feature jederzeit leicht und unkompliziert in ihren Kontoeinstellungen abschalten, wenn sie davon keinen Gebrauch mehr machen möchten." Im Dialog mit den Datenschützern habe das Unternehmen "sorgsam verschiedene Möglichkeiten abgewogen und vorgeschlagen, um unsere Nutzer noch deutlicher auf die Datenschutz-Einstellungen aufmerksam zu machen. Wir sind enttäuscht darüber, dass Herr Caspar unsere Vorschläge nicht angenommen hat", heißt es in der Stellungnahme. (dpa/rw)

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