LTE
Ruhig wurde es im Jahresverlauf auch um eine andere Technik, die jetzt im Koalitionsvertrag der neuen Regierung als probates Mittel zur Vernetzung ländlicher Regionen propagiert wird. Die Breibandvernetzung per Funk, wobei hier besonders LTE als Mobilfunktechnik der vierten Generation (4G) im Vordergrund steht. In der Theorie liefert ist der UMTS-Nachfolger bis zu 300 MBit/s. Allerdings müssen sich die alle Teilnehmer einer Funkzelle teilen.
Typische Angebote der Provider lagen im vergangenen Jahr jedoch zwischen 7 und 50 MBit/s. Und diese Werte werden in der Praxis selten erreicht, wie unsere Versuche zeigten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Provider auch bei LTE an der Praxis der Volumenkontingente festhalten. Die monatlichen Limits liegen so zwischen 10 und 30 GB-. Überschreitet der User dieses Volumen, drosselt der Provider die Geschwindigkeit.
Dieses im Mobilfunk übliche Verfahren, den Verkehr zu drosseln, wenn ein bestimmtes Datenvolumen verbraucht ist, bescherte der Telekom im Jahr 2013 den wenig schmeichelhaften Spitznamen "Drosselkom". Der Carrier versuchte bei seinen neuen DSL-Tarifen, die zwar als Flatrate beworben wurden, eine Volumengrenze einzuführen und wollte diese später auch per AGB-Änderung auf Altkunden ausdehnen. Diesen Plänen schob das Landgericht Köln Ende Oktober nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW einen Riegel vor. Eine Flatrate, so die Richter, dürfe keine Einschränkungen beim Datenvolumen beinhalten.
Der Telekom-Vorstoß bot jedoch auch noch in anderer Hinsicht Zündstoff: Die Bonner wollten nämlich ihren eigenen IP-TV-Dienst Entertain von der Volumenbegrenzung ausnehmen. Damit trat der Konzern eine neue Runde in der Diskussion um die Netzneutralität los. Hier stehen sich zwei Lager unversöhnlich gegenüber. Auf der einen Seite sind die Verfechter der reinen Lehre, die bereits in der Bevorzugung einer Verkehrsart (etwa Video oder Voice) einen Verstoß gegen die Netzneutralität sehen. Ebenfalls lehnen sie die Bevorzugung gewisser Dienste in Form von Managed Services ab. Ihnen schwebt ein Netz vor, in dem Daten nach dem Best-Effort-Prinzip weitertransportiert werden. Für dieses Prinzip spricht sich auch die Große Koalition in Berlin aus. Andere wiederum sehen in einer Bevorzugung gewisser Verkehrsarten (etwa Echtzeitanwendungen) keinen Verstoß gegen die Netzneutralität. Sie sehen darin vielmehr eine Chance, dass Carrier und Provider durch eine Priorisierung zusätzliche Einnahmen generieren könnten. Einig sind sich dagegen alle, dass es im Sinne der Netzneutralität kein Blocken einzelner Anbieter geben darf.
Das will die EU
Allerdings diskutieren die Deutschen die ordnungspolitischen Fragen von Telekommunikation und Internet nicht alleine. In diesem Bereich bestimmt auch die EU in Brüssel mit. Und diese legte 2013 mit der Initiative zum digitalen Binnenmarkt ein Positionspapier vor, das geeignet ist die bisherigen Grundzüge der europäischen TK-Regulierung komplett umzuwerfen.
So sehen die Vorschläge aus Brüssel durchaus vor, dass die Carrier Spezialdienste mit garantierter Servicequalität anbieten dürfen. Ferner schwebt der EU eine Konsolidierung des TK-Marktes vor. Nach Meinung der EU-Kommission sind die europäischen Carrier nämlich zu klein, um im globalen Wettbewerb gegen die Schwergewichte aus Asien und Nordamerika zu bestehen. Ihr schwebt deshalb ein konsolidierter EU-TK-Markt vor, auf dem nur noch drei bis vier große Carrier agieren. Diese hätten dann auch die finanzielle Kraft, die milliardenschweren Investitionen für den Glasfaserausbau zu stemmen.
Letztlich dürfte 2014 in Sachen TK und Internet ein spannendes Jahre werden, denn die wichtigen Fragen zur Breitbandzukunft wurden 2013 nicht geklärt.