Gasversorgung

Das sieht der Notfallplan Gas vor

01.04.2022
Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn die Versorgungslage massiv zu verschlechtern droht - oder wenn dies der Fall ist.
Die Folge des Notfalls ist, dass der Staat in die Gasversorgung einschreiten muss.
Die Folge des Notfalls ist, dass der Staat in die Gasversorgung einschreiten muss.
Foto: Vova Shevchuk - shutterstock.com

Es gibt drei Stufen. Private Haushalte, aber auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Feuerwehr und die Polizei sind in der dritten und höchsten Stufe, dem Notfall, besonders geschützt. Das bedeutet, ihre Versorgung soll sichergestellt werden, auch durch Eingriffe des Staates in den Markt.

Die drei Stufen sind die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Bei der Frühwarnstufe sollen die Versorger Vorbereitungen treffen. In den Netzen werden Puffer geprüft, verfügbare Transportkapazitäten sollen maximal genutzt werden. Die Zusammenarbeit mit Netzbetreibern im benachbarten Ausland soll intensiviert werden. Die Bundesnetzagentur soll Kriterien entwickeln, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas auch im Rahmen einer sogenannten Gasmangellage versorgt werden.

Auf Alarmstufe folgt Notfallstufe

Es folgt die Alarmstufe. Laut Plan liegt in diesem Fall eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt - der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Auf die Alarmstufe folgt die Notfallstufe: Es liegt dann eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor". Maßnahmen des Markts haben nicht ausgereicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken.

Die Folge des Notfalls ist, dass der Staat einschreiten muss - um insbesondere die Gasversorgung der "geschützten Kunden" sicherzustellen - also etwa von privaten Haushalten. Zu Maßnahmen zählen dann: eine Anordnung zur Abschaltung von Industriekunden, eine Anordnung an Endverbraucher sowie Großverbraucher, den Verbrauch von Erdgas zu reduzieren oder eine Anordnung zur Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird. (dpa/rs)

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