Die nachfolgende Checkliste soll helfen, die häufigsten Fehler im Zusammenhang mit dem Impressum bei Online-Shops zu verhindern:
Liegt ein geschäftsmäßiges Angebot vor? Die Geschäftsmäßigkeit entfällt ausschließlich bei rein privaten Angeboten.
Sind der Name (inkl. mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen) nebst der ladungsfähigen Anschrift (kein Postfach) sowie – bei nicht-natürlichen Personen – auch der/die Vertreter vollständig angegeben worden?
Bei Registereintragungen: Sind Angaben zu Registergericht und Registernummer vollständig? Besteht eine Eintragung in ein ausländisches Register, so sind auch die dortigen Angaben vollständig zu veröffentlichen.
Werden im Angebot Angaben zu Grund- und Stammkapital gemacht?
Ist eine E-Mail-Adresse nebst Telefonnummer oder Kontaktformular angegeben worden?
Falls vorhanden: Ist die Telefaxnummer genannt?
Liegt eine UStID oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vor? Wenn ja, sind auch diese Angaben ins Impressum aufzunehmen. Die Angabe der Steuernummer des Finanzamtes sollte unterbleiben.
Sind die für bestimmte Berufsgruppen zwangsläufig vorgeschriebenen weiteren Informationen vollständig für alle Anbieter angegeben worden (Aufsichtsbehörde, Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, Hinweis auf die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen und deren Erreichbarkeit)?
Befindet sich die Gesellschaft des Anbieters in Abwicklung oder Liquidation? Dann ist auch diese Angabe zu machen bzw. nachzuholen.
Ist das Impressum in allen Sprachen abgefasst worden, auf die sich das Angebot erstreckt?
Ist das Impressum leicht erkennbar und mit gängigen Internetbrowser abrufbar?
Ist das Impressum ständig verfügbar?
Ist das Impressum von jeder Unterseite / Einzelseite des Angebots mit höchstens zwei Klicks über "sprechende Links" erreichbar?
Fazit
Das Impressum bzw. richtigerweise die Anbieterkennzeichnung kein unbekanntes Land bleiben muss. Anbieter sowie auch deren "Hilfspersonen", wie Mitarbeiter, Webdesigner, Marketingbeauftragte oder Onlineredakteure, können Fehler sowie die sich daraus ergebenden Haftungsfallen und Kostenrisiken vermeiden, indem man sich streng an denjenigen Anforderungen orientiert, die im Laufe der letzten Jahre durch Gesetz und Rechtsprechung geprägt worden sind. Hat ein Anbieter nichts zu verbergen, sollte er auch das Impressum dazu nutzen, seinen guten Namen unter das jeweilige Onlineangebot zu setzen. Orientiert sich der Anbieter in Zweifelsfällen an den strengst anzunehmenden Anforderungen, so wird er in jedem Falle gut beraten sein.
Letztlich sollten Anbieter die Impressumspflichten auch nicht als notwendiges Übel abtun, sondern sie vielmehr als eine Chance verstehen, sich auf dem Markt zu präsentieren. Interessenten und Nutzer werden diese transparente Form als wichtigen Schritt weg von der Anonymität des Internets zu schätzen wissen. (oe)
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Beispiele aus der Praxis für verschiedene Anbieter und Rechtsformen
BITTE BEACHTEN SIE: Aufgrund des Umfangs müssen weitergehende Informationspflichten, bspw. solche nach § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV), unberücksichtigt bleiben.
- 15 Tipps gegen Warenkorbabbrüche in Online-Shops
Warenkorbabbrüche in Online-Shops sind unangenehm – für Kunden wie für Verkäufer. Den Anbieter schmerzt der entgangene Umsatz, der Kunde hat Zeit und Energie verschwendet. Was Betreiber von Online-Shops tun können, um die Abbruchquote zu verringern, verdeutlicht asknet, ein Anbieter von Shop-Lösungen, mit 15 Ratschlägen. - 1. Erlauben Sie Gäste-Checkouts
Nutzen Sie das Umsatzpotenzial der Gelegenheitskäufer! Laut Marktforscher Forrester Research brechen 23 Prozent der Besucher den Kauf ab, wenn sie sich registrieren sollen. Sollte eine Registrierung nicht zwingend notwendig sein, überlassen Sie Ihrem Kunden die Entscheidung, ob er einen Login anlegen möchte oder nicht. - 2. Bieten Sie prominente Logins für bereits registrierte Kunden/Besucher an
Erleichtern Sie bereits registrierten Nutzern den Einkauf, indem Sie ihnen einen prominent positionierten Login-Button anbieten. Der Kunde kann den Kauf schnell und ohne erneute Eingabe der Rechnungs- und Lieferanschrift abschließen. - 3. Lokalisieren Sie Ihren Warenkorb
Treten Sie in der jeweiligen Landesprache und mit den lokal üblichen Bezahlmethoden auf. Achten Sie darauf, dass die lokale Währung nicht nur im Shop angezeigt wird, sondern Ihr Kunde auch in der lokalen Währung abgerechnet wird. - 4. Gewinnen Sie Vertrauen
Ist bei Ihnen alles sicher? Dann zeigen Sie es auch! Security-Badges, SSL-Zertifikate, Datenschutzrichtlinien und Gütesiegel wirken gegen eventuelle Vorbehalte der Kunden bei der Angabe persönlicher Daten. - 5. Verwenden Sie große, selbsterklärende Buttons
Größe, Farbe und Platzierung der Warenkorb-Buttons haben Einfluss auf die Conversion-Rate. Statt die Buttons nur mit "Weiter" zu beschriften, sollten diese stets erklären, wohin der Klick führt. Zum Beispiel: "Weiter zur Adresseingabe". Das gibt Ihren Kunden Sicherheit und Kontrolle über den Kaufprozess. - 6. Machen Sie die Statusleiste "klickbar"
Damit Ihre Kunden während eines Bezahlvorgangs stets die Möglichkeit haben, einen Schritt zurück zu gehen oder eine Eingabe zu korrigieren, sollte eine Art "Edit-Button" jederzeit gut sichtbar zur Verfügung stehen. So kann ein Bestellvorgang einfach modifiziert oder ergänzt werden. - 7. Vermeiden Sie die Darstellung überflüssiger Eingabefelder
Weniger ist mehr: Privatkunden sollten beispielsweise nicht durch Eingabefelder zur Firmenadresse oder Steuernummer verwirrt werden. Außerdem sollte die Lieferadresse nur dann angezeigt werden, wenn sie von der Rechnungsadresse abweicht. - 8. Führen Sie eine automatische Eingabeprüfung ein
Anstatt Eingabefehler erst nach dem Drücken des Senden-Buttons anzuzeigen, weisen Sie Ihre Kunden bereits während der Eingabe durch entsprechende Sonderfelder auf eventuelle Fehler hin. Usability-Studien zeigen, dass mit der automatischen Eingabeprüfung (online validation) die Erfolgsrate um 22 Prozent gesteigert werden konnte. - 9. Weisen Sie auf landesspezifische Bezahlmethoden hin
Lokale Bezahlmethoden wie beispielsweise "Klarna" in Schweden oder "iDEAL" in den Niederlanden sollten für Besucher aus diesen Ländern prominent dargestellt werden. Außerdem: Zwischen Bezahlmethoden des Typs "Sofortige Zahlung und Produktauslieferung" und "Verzögerte Zahlung und Produktauslieferung" sollte unterschieden werden. - 10. Erläutern Sie, wo der Kunde die Kartenprüfnummer findet
Was oft vergessen wird: Wenn Sie bei Zahlung mit der Kreditkarte die Eingabe der Kartenprüfnummer verlangen, erklären Sie auch, wo diese auf der Kreditkarte zu finden ist. Noch immer gibt es Online-Shopping-Neulinge, die nicht wissen, um welche Nummer es sich dabei handelt. - 11. Bieten Sie Kontaktinformationen an
Pflicht: Achten Sie darauf, dass die Telefonnummer des Kundenservices im Checkout- Prozess prominent dargestellt wird. Falls es beim Einkauf oder auf der Webseite ein Problem gibt, weiß der Kunde an wen er sich wenden kann. - 12. Berücksichtigen Sie länderspezifische Shopping-Gewohnheiten
Ein Checkout-Prozess kann aus mehreren Schritten bestehen oder alle Eingabefelder auf einer Seite präsentieren. Was ist nun besser? Die Antwort fällt unterschiedlich aus und hängt stark von Produktart, Preis und auch regionalen Vorlieben ab. - 13. Optimieren Sie die Verfügbarkeit und Performance des Webshops
47 Prozent der Konsumenten erwarten, dass eine Website in zwei Sekunden oder weniger lädt. Demnach verlassen 40 Prozent die Seite, wenn der Ladevorgang mehr als drei Sekunden dauert. Sobald ein Shop nicht verfügbar ist, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde nicht wiederkommt. - 14. Heben Sie die individuellen Vorteile Ihres Online-Shops deutlich hervor
Prahlen erlaubt: Wenn Sie Ihren Kunden beispielsweise eine längere "Geld-zurück-Garantie" anbieten als gesetzlich vorgeschrieben, dann weisen Sie doch auch explizit auf diesen kundenfreundlichen Services hin. - 15. Vergessen Sie nicht: Warenkorbabbrecher sind potenzielle Kunden!
Nehmen Sie Kontakt auf! Nutzen Sie die E-Mail-Adresse, die der Besucher Ihnen eventuell schon zur Verfügung gestellt hat. Versenden Sie Nachfass-Mails, um bei Warenkorbabbrechern nachzuhaken und damit auch erneut auf sich aufmerksam zu machen.