Der Gesetzentwurf trägt den Namen "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität". Es soll den Rahmen für die Verfolgung von Tätern schaffen, die durch „Hasskriminalität“ im Internet den Nährboden für im realen Leben begangene Straftaten schaffen. Das neue Gesetz, das der Bundestag erst noch beschließen muss, erweitert das seit 2017 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das Telemediengesetz (TMG), das Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) sowie am BKA-Gesetz und am Bundesmeldegesetz, wie Spiegel Online berichtet.
Kurz zusammengefasst soll das Gesetz, sobald es in Kraft getreten ist, folgende Neuerungen bringen: Soziale Netzwerke wie zum Beispiel Facebook oder Twitter müssen strafbare Inhalte, die den Tatbestand der Hasskriminalität erfüllen, zusammen mit den Nutzdaten (IP-Adressen, Port-Nummern) an das Bundeskriminalamt melden, wenn andere Nutzer sie darauf aufmerksam machen. Dafür wird beim Bundeskriminalamt eine neue Zentralstelle eingerichtet. Bislang waren die Anbieter nur dazu verpflichtet, diese Inhalte zu löschen oder zu sperren.
Die Meldepflicht soll laut Bundesjustizministerium folgende Straftaten umfassen:
Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§§ 89a, 91 StGB) sowie Bildung und Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§§ 129 bis 129b StGB)
Volksverhetzungen und Gewaltdarstellungen (§§ 130, 131 StGB) sowie Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB)
Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)
Bedrohungen mit Verbrechen gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (§ 241 StGB)
Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen (§ 184b StGB)
Führt ein soziales Netzwerk kein Meldesystem ein, drohen ihm Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.
Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sind nicht von der Meldepflicht umfasst, wie die Regierung betont. Soziale Netzwerke sollen allerdings künftig die Nutzer darüber informieren, wie und wo sie Strafanzeige stellen können.
Üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen mit dem neuen künftig schärfer bestraft werden, wie das Justizministerium erklärt. Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, sollen dadurch einen besseren Schutz vor Drohungen und Gewalthandlungen erhalten. Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, sollen durch das neue Gesetz ebenfalls besser geschützt werden. Antisemitische Motive wirken künftig grundsätzlich strafschärfend.
Die sozialen Netzwerke müssen unter Umständen sogar Passwörter an Strafverfolger oder Nachrichtendienste herausgeben.
Allerdings nur bei besonders schweren Straftaten oder "zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes" und nur nach einem Richterbeschluss, wie Spiegel Online ergänzt. In der Praxis dürften die Strafverfolgungsbehörden damit aber oft wenig anfangen können. Und zwar dann, wenn die Passwörter verschlüsselt vorliegen.
An dem Gesetz gibt es durchaus auch Kritik. So fürchten die betroffenen Plattformen, dass nicht nur jedes Jahr viele Tausende Verdachtsfälle gemeldet werden müssen, sondern dass sich darunter auch etliche Falschmeldungen befinden werden. Strafverfolgungsbehörden wiederum fürchten eine Überlastung durch die Flut von Meldungen.