Seit 2017 darf das Bundeskartellamt im Verbraucherschutz in Form von Untersuchungen aktiv werden. In den vergangenen Monaten hat die Behörde insgesamt 36 Internet-Vergleichsportale unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Obwohl viele Portale den Eindruck erwecken wollen, sie würden neutral einen kompletten Markt abbilden, ist das oft nicht der Fall. So tauchen bei Versicherungen oder Hotelportalen beispielsweise nur die Anbieter auf, die sich auf eine Kooperation mit dem Vergleichsportal eingelassen haben. Ganz oben in den Vergleichsportal-Ergebnissen landen zudem meist die Unternehmen, die für diese Top-Platzierung bezahlt haben, nicht, weil sie das beste Ergebnis liefern.
Mit seiner aktuellen Untersuchungskompetenz zeigt sich das Bundeskartellamt jedoch unzufrieden. Die Behörde darf zwar Unternehmen unter die Lupe nehmen, gegen die bei den Untersuchungen festgestellten Mängel könne sie jedoch nichts unternehmen. Dem Bundeskartellamt fehlt laut Präsident Andreas Mundt schlicht „die Befugnis zur Durchsetzung der Ergebnisse“. Wie Mundt gegenüber dem General Anzeiger erklärt, wolle die Behörde die festgestellten Defizite auch gerne beheben. Nach der vor zwei Jahren durchgesetzten Untersuchungskompetenz müsse die Regierung nun handeln und der Behörde auch die Möglichkeit einräumen, Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen.