Anlass seien die in den Nutzungsbedingungen von Paypal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von Paypal", teilte die Wettbewerbsbehörde am Montag in Bonn mit.
"Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen", sagte er. Das Kartellamt werde jetzt prüfen, welche Marktmacht Paypal zukomme und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen seien, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten.
Konkret wurde den Händlern von Paypal laut Kartellamt unter anderem untersagt, ihre Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen anzubieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Außerdem ist es ihnen verboten, Präferenzen für andere Zahlungsmethoden als Paypal zum Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler zu gestalten.
"Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen", sagte Mundt. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen."
Die von Händlern für die Nutzung eines Zahlungsdienstes zu entrichtenden Entgelte unterscheiden sich je nach Zahlungsmethode erheblich. Üblicherweise legen Händler diese Entgelte auf die Produktpreise um, so dass letztlich die Verbraucher die Kosten tragen. Nach Marktstudien sei Paypal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste, berichtete die Wettbewerbsbehörde weiter. (dpa/rw)