Weitere Kartelluntersuchung gegen Amazon

Bundeskartellamt befragt erneut Amazon-Händler

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Die jetzt gestartete Befragung ist Teil einer im Mai angekündigten Untersuchung. Stellt das Bundeskartellamt dabei eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" fest, kann es künftig schneller gegen Amazon vorgehen.
"Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zur neu eongeleiteten Kartelluntersuchung gegn Amazon.
"Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zur neu eongeleiteten Kartelluntersuchung gegn Amazon.
Foto: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat Berichten zufolge mit der Befragung von Händlern zum Geschäftsgebaren von Amazon beginnen. Diese Befragung steht im Zusammenhang mit dem von der Behörde im Mai eingeleiteten Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne. Ähnliche Händlerbefragungen hatte das Bundeskartellamt schon 2013 und 2018 einmal durchgeführt

Diesmal geht es um Änderungen durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) im Januar 2021. Demnach kann das Bundeskartellamt "Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Beispiele für Verhaltensweisen, die nach der neuen Vorschrift untersagt werden könnten, sind die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten, das 'Aufrollen' noch nicht beherrschter Märkte mit nicht leistungswettbewerblichen Mitteln, etwa Kopplungs- beziehungsweise Bündelungsangeboten oder die Errichtung oder Erhöhung von Marktzutrittsschranken durch die Verarbeitung wettbewerbsrelevanter Daten."

Was das Bundeskartellamt aktuell bei Amazon prüft

"Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem - eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren - insbesondere digitalen - Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht." Falls solch eine Marktposition festgestellt wird, könnte das Bundeskartellamt aufgrund der neuen Gesetzeslage wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen künftig früher untersuchen und untersagen.

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Die neue Untersuchung ist eine von insgesamt drei Verfahren in denen das Bundeskartellamt derzeit gegen Amazon ermittelt. Die anderen beiden beziehen sich auf kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften, die schon vor der jüngsten Gesetzesänderung gegolten haben. Im ersten dieser Verfahren untersucht das Bundeskartellamt, inwieweit Amazon durch Preiskontrollmechanismen beziehungsweise Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. Im zweiten Verfahren geht es darum, ob Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, die Dritte vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen, gegen Wettbewerbsregeln verstoßen.

Berichte über unfaire Amazon-Geschäftspraktiken in den USA

Das Bundeskartellamt ist nicht die einzige Behörde, die Amazon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen im Visier hat. In den USA hatte der Kongress Amazon 2019 befragt, ob es eigene Produkte bei den Suchergebnissen bevorzugt. Amazon hatte das verneint. Ganz aktuell legen jedoch Berichte nahe, dass der Konzern das sehr wohl tut. Erfahrungen eines Anbieters einer Kaffeemühle und Untersuchungen zur Platzierung von Müsli, Frühstücksflocken, Staubsaugern und Turnschuhen in den USA etwa zeigen, dass Amazon Produkte eigener Marken oder Produkte mit ihm verbundener Unternehmen trotz weniger und schlechterer Bewertungen ganz oben auf den Suchlisten platziert.

Damit führt es Bemühungen der Amazon-Händler um gute und zahlreiche Bemühungen oder sogar bezahlte Werbung von Marken auf seiner Plattform ad absurdum. Ein ehemaliger Amazon-Mitarbeiter bestätigte gegenüber "The Markup" sogar, dass Amazon früher so vorgegangen sei, dies aber jetzt nicht mehr tue. Allerdings zeigen eigene Untersuchungen der Publikation, dass "auf Amazon-Marken und -Exklusivprodukte ein unverhältnismäßig großer Anteil an den Top-Suchergebnissen entfällt". Zumindest amerikanischen Verbrauchern ist das aber längst nicht bewusst. In einer repräsentativen Umfrage sagten nur 17 Prozent, dass sie davon ausgehen, dass Amazon eigene Marken unabhängig von deren Bewertung ganz oben auf der Ergebnisliste platziert.

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