Aufgrund des Digital Services Act

Brüssel verschärft Auflagen für Porno-Plattformen

11.07.2024
Die EU-Kommission fordert von einer großen, nicht jugendfreien Online-Plattorm Informationen an. Ziel ist es Minderjährige besser zu schützen.
Nach Angeboten wie Amazon, Apple, Google, Facebook, LinkedIn und X nimmt die EU jetzt auch Plattformen mit nicht jugendfreien Inhalten auf die Liste der "sehr große Online-Plattformen" und verschärft damit die für sie geltenden Regeln.
Nach Angeboten wie Amazon, Apple, Google, Facebook, LinkedIn und X nimmt die EU jetzt auch Plattformen mit nicht jugendfreien Inhalten auf die Liste der "sehr große Online-Plattformen" und verschärft damit die für sie geltenden Regeln.
Foto: Creativa Images - shutterstock.com

Die EU-Kommission will auch Porno-Plattformen im Internet, die sie unter dem neuen Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) als "sehr große Online-Plattform" (VLOP) einstuft, stärker reglementieren. Eine este Plattform hat jetzt entsprechende Post von der EU bekommen. Die Einstufung als "serh große Onloine-Plattform" verpflichtet sie unter anderem dazu, den Zugang Minderjähriger zu pornografischen Inhalten zu verhindern, beispielsweise durch eine Altersverifikation.

Die angeschrieben Plattform hat nun bis Mitte November Zeit, ihre Pflichten aus dem DSA zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie eigene Risikobewertungen zum Umgang mit illegalen Inhalten oder zu den negativen Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Nutzerinnen und Nutzer vornimmt. Der Bericht wird dann von der EU-Kommission geprüft.

Drei weitere Porno-Plattformen wurden bereits vergangenes Jahr als "sehr große Online-Plattformen" eingestuft. Mitte Juni wurden sie von der Brüsseler Behörde aufgefordert, mehr Informationen zum Schutz von Minderjährigen und dem Vorgehen gegen illegale Inhalte vorzulegen.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine. Als VLOP eingestuft und bestätigt sind unter anderem Amazon, Apple, Booking.com, Facebook, Google, LinkedIn und Shein. Im Mai 2024 kam auch Temu dazu. (dpa/pma)

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