Brandheiss: Aktuelle Steuertipps

23.06.2006
Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hat auf Basis aktueller Urteile "brandheiße" Steuertipps für Sie zusammengestellt.

Keine Überprüfung des tatsächlichen Aufwands bei gesetzlichen Verpflegungspauschalen
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass bei den ab 1996 im Gesetz vorgesehenen Verpflegungspauschalen wegen beruflicher Auswärtstätigkeit ein tatsächlicher Aufwand nicht mehr zu prüfen ist. Anders als bei den Pauschalen, die in Verwaltungs-Richtlinien geregelt sind, sieht das Gesetz einen Vorbehalt offensichtlich unzutreffender Besteuerung nicht vor.

Achtung bei Ferienjobs: Jeder Euro zählt
Jetzt ist die Zeit, um sich mit Ferienjobs die Kasse aufzufüllen. Allzu fleißig dürfen die Junioren aber nicht sein, sonst können ihre Eltern alle Kind bezogenen Steuervergünstigungen verlieren. Wenn über Achtzehnjährige pro Jahr auch nur einen Euro mehr erzielen als den gesetzlichen Höchstbetrag von 7.680 Euro, kommt das die Eltern teuer zu stehen. Denn sie verlieren ihre Vergünstigungen wie Kindergeld, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge oder den Kinderzuschlag bei der Eigenheimzulage.

Außergewöhnliche Belastungen bei Pollenallergie
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass das Fällen mehrerer allergieauslösender Bäume auf dem privaten Wohngrundstück Kosten verursacht, die als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können.

Haushaltsnahe Dienstleistungen auch bei Auftragsvergabe durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft steuerlich absetzbar
Eine aktuelle FG-Entscheidung klärte, dass eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch bei einer Auftragsvergabe durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft zu gewähren sei. Revision wurde zugelassen. (mf)

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