Leider gebe es im stationären und im Onlinehandel zahlreiche Wechselrichter, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich seien, sagte Behördenpräsident Klaus Müller am Freitag laut einer Mitteilung.
So seien der Netzagentur Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen unerlaubterweise kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden war. Andere Geräte hätten bei messtechnischen Untersuchungen Mängel aufgewiesen und beispielsweise gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit überschritten.
Wechselrichter wandeln den von Steckersolargeräten produzierten Gleichstrom in Wechselstrom um. Im einfachsten Fall muss für den Anschluss nur ein Stecker in eine vorhandene Steckdose gesteckt werden. Der Strom aus dem Solargerät fließt dann zu den Elektrogeräten. Im Gegenzug wird weniger Strom aus dem Netz bezogen. Die Anlagen sind als Balkonkraftwerke oder Steckersolarmodule bekannt.
Die Behörde empfahl Verbrauchern, bei Online-Bestellungen bei seriösen und bekannten Quellen einzukaufen und sich vorher etwa bei Verbraucherzentralen zu informieren. Achten sollten Kunden auch darauf, dass der Steckertyp in Deutschland verwendbar ist. (dpa/rs/rw)