Auf Ende März 2013

Auslieferungsanhörung gegen Kim Schmitz vertagt

10.07.2012
Die Anhörung zum US-Auslieferungsantrag gegen den in Neuseeland lebenden deutschen Gründer der inzwischen gesperrten Online-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, ist ins Jahr 2013 verschoben worden. Nach neuseeländischen Medienberichten wird ein Termin Ende März 2013 angepeilt. Eigentlich sollte das Anhörungsverfahren im August 2012 beginnen. Der Grund für die Verschiebung seien juristische Streitfragen.

Die Anhörung zum US-Auslieferungsantrag gegen den in Neuseeland lebenden deutschen Gründer der inzwischen gesperrten Online-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, ist ins Jahr 2013 verschoben worden. Nach neuseeländischen Medienberichten wird ein Termin Ende März 2013 angepeilt. Eigentlich sollte das Anhörungsverfahren im August 2012 beginnen. Der Grund für die Verschiebung seien juristische Streitfragen.

Kim Schmitz darf sich bei seiner Familie in seinem Haus nördlich von Auckland aufhalten. Nach seiner Festnahme im Januar war er vier Wochen im Gefängnis, ehe er gegen Zahlung einer Kaution unter strengen Auflagen freigelassen wurde.

Die US-Behörden werfen Schmitz und seinen Mitarbeitern von Megaupload vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.

Schmitz weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden. (dpa/rw)

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