Auskunftspflicht nur bei konkretem Verdacht

23.08.2001

Ein Arbeitnehmer ist ohne konkrete Anhaltspunkte nicht verpflichtet, einen Fragebogen über seine Beziehungen zur ScientologyOrganisation auszufüllen. Eine Rechtsgrundlage ist insoweit nicht gegeben. Ist der Arbeitsvertrag bereits geschlossen, muss der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einhalten und kann die Beschäftigung nicht von der begehrten Auskunft abhängig machen. Denn die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation ist als solche noch kein Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Tätigkeiten. Die Frage, ob die Scientology-Organisation als solche eine verfassungsfeindliche Organisation darstelle, kann daher offen bleiben (Arbeitsgericht München, Az.: 21 Ca 13 754/99). (jlp)

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