Recyclen, renewen, refurbishen oder renovieren - wie auch immer: Das Geschäft mit gebrauchter IT scheint derzeit richtig gut zu laufen. Und das nicht nur bei Software-Lizenzen.
Immerhin gibt es inzwischen spezialisierte Unternehmen, die nicht nur die Teile auf Funktionsfähigkeit überprüfen, sondern letztere auch garantieren. Distributor Also hat hierfür ein eigenes Remarketing-Unternehmen in seiner Gruppe und bei vielen weiteren Großhändlern sind ebenso Gebrauchtwarenmarken im Portfolio.
Aber nicht alles was schön aufpoliert ist, ist auch brauchbar. Die wahren Schnäppchen verbergen sich oft hinter mehreren Stunden Recherche - und irgendein Haken findet sich dann doch. Bei PCs mangelt es häufig an umfassenden Beschreibungen. Ob etwa der i5-Prozessor aus der zweiten Generation stammt oder der achten ist ebenso von Belang wie der Hinweis auf freie Speicherplätze. Oft fehlt das Baujahr in der Beschreibung und vor allem wo und wie die Kiste betrieben wurde.
Schnäppchen oder lahme Möhre
Man stelle sich das bei einem Auto vor. Ob gepflegter Garagenwagen oder Lastkarre mit Hunde- und Zigarettenduft möchte man als Käufer schon wissen. Bei Notebooks haben Akku und Netzteil ihre geplante Nutzungsdauer oftmals überschritten, von den lebenswichtigen Lüftern ganz zu schweigen. Für Tablets oder Smartphones, insbesondere mit festverbautem Akku, ist es noch schwieriger die Restnutzung abzuschätzen.
Dazu kommt, dass das Betriebssystem nicht aufgerüstet werden kann und der User - wie beispielsweise bei der Corona-App - in der Vintage-Falle festhängt. Druckern und auch vielen weiteren IT-Geräten hängt zudem der Verdacht der geplanten Obsoleszenz nach.
Wo wirklich gespart werden kann, ist bei gebrauchten Lizenzen etwa von Adobe oder Microsoft sowie bei Monitoren. Nur ist der Markt bei gebrauchter Software voll von dunkelgrauen bis schwarzen Schafen und als Reseller muss man der Quelle vertrauen können. Leider ist das genauso schwierig, wie beim bereits erwähnten Autokauf: Vorsicht ist geboten.
Mein Fazit: Zumindest für den Privatkunden besteht beim Gebrauchtkauf im Online-Handel ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe bei Nichtgefallen. Für uns Händler wird es in so einem Fall komplizierter, insbesondere wenn man keine Rücknahmevereinbarung hat.
Bis demnächst, Euer Querschläger!
Der ChannelPartner-Autor "Querschläger" ist ein Fachhändler aus Rheinland-Pfalz. Alle Kommentare des CP-"Querschlägers" finden Sie im "Querschläger"-Archiv.