Bisher hatten Mitarbeiter in den Apple-Geschäften sowie bei den von vom iPhone-Hersteller autorisierten Reparaturbetrieben die Anweisung, keine Reparaturaufträge anzunehmen, wenn in dem betreffenden Smartphone zuvor von Dritten die Batterie ausgetauscht wurde. Diese Anweisung wurde nun offenbar aufgehoben. Einen entsprechenden Bericht des französischen Blogs iGeneration bestätigte inzwischen die gut mit Apple vernetzte Website MacRumors. Sie konnte von drei voneinander unabhängigen Quellen ein internes Apple-Dokument mit der geänderten Anweisung erhalten.
Für Betriebe, die Smartphone-Reparaturen anbieten, ist das eine wichtige Änderung. Die bisher geltende Regelung erschwerte ihnen das Geschäft erheblich, da Kunden fürchten mussten, Ansprüche auf Reparaturen bei Apple oder einem Apple Authorized Service Provider (AASP) später nicht mehr durchsetzen zu können. Zudem erstreckte sich die Anweisung auf alle denkbaren Reparaturfälle - nicht nur solche, die im Zusammenhang mit der Batterie standen.
Nun sollen Apple-Mitarbeiter in den Ladengeschäften und AASPs von Dritten ausgetauschte Batterien ignorieren, wenn die bei ihnen beauftragte Reparatur nichts damit zu tun hat, wenn also etwa lediglich Schäden am Display oder am Mikrofon behoben werden sollen. Außerdem dürfen nun Batterien von Dritten durch Apple-eigene Batterien ausgetauscht werden, wenn die Reparatur mit dem Akku im Zusammenhang steht. Die Kosten sind dieselben wie beim Austausch eines original Apple-Akkus. Bei größeren Schäden kann nach einer Einzelfallentscheidung zudem das gesamte iPhone zu den Kosten eines Akkuwechsels ersetzt werden.
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Die Richtlinien gelten laut MacRumors seit 28. Februar weltweit. Weiterhin verweigert werden demnach Service-Leistungen an iPhones mit Platinen, Gehäusen, Mikrofonen, Lightning-Anschlüssen, Kopfhörer-Anschlüssen, Lautstärkereglern und anderen Komponenten Dritter.
Apple reagiert bei Reparaturen auf Druck des Gesetzgebers
Auf ähnliche Weise hatte Apple seine Reparaturrichtlinien für Display-Schäden im Februar 2017 gelockert. Damals lieferte der Konzern eine Horizon genannte Spezialmaschine zur Displayreparatur an über 200 Händler aus, zunächst nur in den USA. Über die Maschine war bereits zuvor spekuliert worden, der Konzern hatte aber nicht einmal deren Existenz bestätigt. Sie wurde bis dahin nur in rund 500 Apple Stores und der zentralen Reparaturwerkstatt des Unternehmens eingesetzt. Einen Zusammenhang zwischen der Auslieferung der Maschine und dem damals in mehreren US-Bundesstaaten diskutierten Fair Repair Act dementierte Apple jedoch.
In der EU wird ebenfalls seit 2017 intensiver über ein Recht auf Reparatur diskutiert. Das Europarlament hatte damals gleich mehrfach darauf hingewiesen, dass Reparaturbetriebe davon profitieren würden, wenn sie Zugriff auf Ersatzteile oder Produkt-Dokumentation hätten.
Einer inzwischen erlassenen EU-Richtlinie zufolge müssen Hersteller von Elektrogeräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Spülmaschinen künftig Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitstellen und sollen Reparaturen mit gewöhnlichen Werkzeugen und ohne Schäden am Gerät durchgeführt werden können. Die Richtlinie wird ab März 2021 für alle Hersteller und Importeure von Elektronikartikeln verpflichtend. Deutschland muss sie allerdings noch in nationales Recht umsetzen.