Neuregelung ab 1. November

Amazon verlängert Rückgabefristen fürs Weihnachtsgeschäft

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Amazon kündigt zum 1. November Änderungen bei den Rückgaberichtlinien an. Sie gelten damit bereits für Black Friday, Cyberweek und das Weihnachtsgeschäft. Käufer können dadurch an den Aktionstagen gekaufte Produkte auch nach Weihnachten noch umtauschen.
Alle Jahre wieder: Amazon verlängert auch 2024 für das Weihnachtsgeschäft die Rückgabefriosten.
Alle Jahre wieder: Amazon verlängert auch 2024 für das Weihnachtsgeschäft die Rückgabefriosten.
Foto: rafapress - shutterstock.com

Amazon passt die Rückgaberichtlinien von Produkten an. Nachdem sie im April für viele Warengruppen von 30 auf 14 Tage reduziert wurden, können Kunden gekaufte Waren dann wieder deutlich länger zurückschicken. Verkäufer auf dem Amazon Marketplace müssen die Richtlinien von Amazon ebenfalls hinnehmen.

Die Standardrückgabefrist wird bei Käufen über die deutsche Amazon-Webseite auf 30 Tage nach Kaufdatum oder bis zum 31. Januar 2025 verlängert - je nachdem, was später eintritt. Die Frist gilt für Produkte, die zwischen 1. November und 25. Dezember gekauft werden.

Für Elektronik gilt der 15. Januar 2025

Für Artikel aus den Kategorien Kamera, Elektronik, Bürobedarf & Schreibwaren, PC, Drahtlos, Videospiele, Musik und Video/DVD gilt grundsätzlich weiterhin die im April festgelegte Frist von 14 Tagen - beziehungsweise für das Weihnachtsgeschäft der 15. Januar 2025.

Also auch hier können in den Aktionswochen zum Auftakt des Weihnachtsgeschäfts gekaufte Produkte noch nach Weihnachten wieder zurückgegeben werden. Ähnliche Sonderregelungen für das Weihnachtsgeschäft hatte Amazon bereits in den Vorjahren erlassen.

Missbrauchsmöglichkeiten und drohende Abmahnungen

Allerdings dürfen Kunden trotz längerer Rückgabefrist die gekauften Produkte nicht unbegrenzt testen. Kunden dürfen die Produkte vor der Rückgabe testen, sie sollten aber keine sichtbaren Gebrauchsspuren aufweisen.

Bei Elektronik sind Verkäufer vor Missbrauch dadurch aber kaum gefeit. Stellt sich etwa jemand für die Adventszeit und Weihnachten einen schönen, großen Fernseher ins Wohnzimmer dürfte Mitte Januar kaum nachzuweisen sein, dass der nicht nur ausprobiert, sondern intensiv genutzt wurde - insbesondere da Amazon selten die Rückgabegründe nur selten prüft t meist auf die Wünsche der Käufer eingeht.

Ebenfalls ärgerlich: Um mögliche Abmahnungen zu vermeiden, müssen Händler, die Produkte über Amazon verkaufen, ihre Rechtstexte anpasen. Zusätzlich sollten sie sich darauf einstellen, die erweiterten Retourenabläufe gewährleisten zu können.

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