Gericht

Amazon muss vollständige Produktinfos liefern

14.11.2014
Das Landgericht Köln hat einer Unterlassungsklage gegen den Online-Händler Amazon wegen unzureichender Produktinformationen stattgegeben.

Sollte das Unternehmen weiterhin eine Damenbluse ohne Angabe der Materialart und zwei Flüssigkeiten ohne den Liter-Grundpreis anbieten, muss es bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Die 31. Zivilkammer gab damit einer Unterlassungsklage der von zahlreichen Wirtschaftsunternehmen getragenen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt, die am Donnerstag über den Fall berichtete.

Amazon war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Im Prozess hatte das Unternehmen laut Urteil zunächst argumentiert, dass es sich bei den genannten Fällen - eine Damenbluse aus Polyester, ein Teppichreiniger und ein Multi-Öl - um bedauerliche Bagatellfälle handele, was in dem Riesensortiment mit Millionen Artikeln schon einmal vorkommen könne. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht, sondern hielt Amazon vor, nicht ausreichend nach der Fehlerquelle im Datenaustausch mit seinen Lieferanten gesucht zu haben. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. (dpa/mb)

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