Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vertrat am Donnerstag in einem Gutachten die Auffassung, dass ein Unternehmen nach EU-Recht nicht von der Haftung befreit ist, wenn es aktiv am Vertrieb von Waren beteiligt ist. Dies sei zum Beispiel bei Waren der Fall, die von Amazon im Rahmen des Programmes "Versand durch Amazon" ausgeliefert werden.
Dieses Programm ermöglicht es Verkäufern, ihre Produkte in Amazon-Logistikzentren zu lagern. Die Waren werden nach einer Bestellung dann auch durch Amazon verpackt und versendet.
Hintergrund des Gutachtens ist ein Rechtsstreit in Deutschland. In diesem hat das Unternehmen Coty Germany verschiedene Unternehmen des Amazon-Konzerns auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt, weil es über einen Testkäufer festgestellt hatte, dass von Dritten über die Website amazon.de ohne Genehmigung das Parfüm "Davidoff Hot Water" verkauft wird. Eine Erlaubnis wäre aber eigentlich notwendig, da Coty Germany eine Lizenz an der für Parfüm eingetragenen Marke "Davidoff" hält.
Ein abschließendes EuGH-Grundsatzurteil zu der Sache wird innerhalb der nächsten Monate erwartet. Auf dessen Basis wird der zuständige Bundesgerichtshof dann im Einzelfall entscheiden. Er hatte den EuGH wegen Fragen zu grundlegendem EU-Recht eingeschaltet. (dpa/sa)