Fall Kuka

Altmaier will Übernahmen deutscher Hightech-Firmen erschweren

28.11.2019
Der Fall Kuka hatte die Politik aufgeschreckt. Verhindert wurde die Übernahme des Roboterbauers durch Chinesen nicht. Das soll sich nicht wiederholen. Das Motto: mehr Achtsamkeit, mehr Kontrollmöglichkeiten.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier
Wirtschaftsminister Peter Altmaier
Foto: Alexandros Michailidis - shutterstock.com

Wirtschaftsminister Peter Altmaier will bei Übernahmen deutscher Hightech-Firmen etwa durch chinesische Konzerne künftig genauer hinschauen und Verkäufe leichter verhindern können. Dazu ist eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung geplant, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Konkret geht es um strengere Vorgaben bei "kritischen Technologien", die laut Ministerium über die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands mitentscheiden - dazu gehören Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Biotechnologie und Quantentechnologie.

Will ein ausländischer Investor aus einem Nicht-EU-Land künftig einen Anteil von mindestens zehn Prozent an einer deutschen Firma erwerben, die in diesen Bereichen tätig ist, besteht eine Meldepflicht - und das Ministerium kann die Übernahme prüfen. Bisher gilt dies für kritische Infrastrukturen wie Stromnetze.

"Wenn die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in Deutschland beeinträchtigt sein könnte, können wir die Reißleine ziehen und einen Aufkauf prüfen und falls nötig verbieten", sagte Altmaier der dpa. "Deutsche Unternehmen befinden sich nicht nur im Wettbewerb um die besten Produkte, sondern zunehmend im Wettbewerb mit Wirtschaftssystemen, die stark auf staatliche Interventionen und protektionistische Marktabschottung setzen. Das ist ein ungleicher Kampf, den immer mehr unserer Unternehmen verlieren."

Dies zielt vor allem auf chinesische Konzerne. Mit den strengeren Vorgaben soll ein neuer "Fall Kuka" verhindert werden: der Roboterhersteller war 2016 von einem chinesischen Konzern übernommen worden. Versuche auch der Politik, die Übernahme abzuwehren, waren gescheitert - auch weil das damalige Außenwirtschaftsrecht dies nicht zugelassen hatte.

"Ausländische Investoren sind in Deutschland hoch willkommen", sagte Altmaier (CDU). "Achtsamkeit gehört aber zu einer funktionierenden Sozialen Marktwirtschaft dazu. Deshalb erweitern wir unseren Entscheidungsspielraum, um ausländische Firmenbeteiligungen genauer prüfen und notfalls untersagen zu dürfen."

Änderungen des Außenwirtschaftsrechts sind konform mit europäischem Recht

Das Ministerium habe dabei die EU auf seiner Seite. "Denn wir setzen europäisches Recht um, das wir in 2017 gemeinsam mit den Franzosen und Italienern auf EU-Ebene angestoßen haben und für das wir eine große europäische Mehrheit organisiert haben."

Details der Änderungen des Außenwirtschaftsrechts will Altmaier am Freitag vorlegen, wenn er die finale Fassung seiner Industriestrategie vorlegt.

Erst vor knapp einem Jahr war eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen worden. Damals wurde für kritische Infrastrukturen wie Stromnetzen die Schwelle gesenkt, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor prüfen kann - von zuvor 25 Prozent auf zehn Prozent. Hintergrund damals war, dass die Bundesregierung den Einstieg eines chinesischen Konzerns beim Stromnetzbetreiber 50Hertz nur mit Mühe verhindern konnte.

In den Eckpunkten seiner "Nationalen Industriestrategie 2030" hatte Altmaier unter anderem vorgeschlagen, notfalls mit staatlicher Hilfe Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Feindliche Übernahmen sollten in sehr wichtigen Fällen über staatliche Beteiligungen verhindert werden können. Dazu war in der Strategie auch die Gründung eines Fonds vorgesehen.

Die Eckpunkte der Strategie waren auf viel Kritik in der Wirtschaft gestoßen. Hauptgründe waren der Fonds und die Tatsache, dass der Mittelstand zu wenig Beachtung gefunden habe. Altmaier war dann mit Verbänden in den Dialog getreten, um eine finale Fassung der Strategie in Abstimmung mit der Wirtschaft vorzulegen. (dpa/sa)

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