Übertragung des Zeitwertkonto-Guthabens auf neuen Arbeitgeber
Gleich mehrere Fragen zu Zeitwertkonten hat das Finanzgericht Baden-Württemberg beantwortet. Nach dem Urteil kann das Guthaben auf einem Zeitwertkonto steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, weil der neue Arbeitgeber die Verpflichtungen des bisherigen Arbeitgebers übernimmt und dem Arbeitnehmer kein Vermögensvorteil zufließt. Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass nicht die Gutschrift auf dem Konto steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, sondern erst die Auszahlung. Schließlich hat das Gericht noch festgestellt, dass Zinsen als Arbeitslohn und nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind, wenn das Guthaben auf dem Zeitwertkonto verzinst wird.
Unverzinsliche Angehörigendarlehen an den Betrieb
Für unverzinsliche Darlehen schreibt das Gesetz eine Abzinsung mit 5,5 % vor. Die in der Bilanz tatsächlich als Verbindlichkeit anzusetzende Darlehenssumme fällt also entsprechend niedriger aus. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Regel ohne Ausnahme auch für zinsfreie Darlehen von einem Angehörigen des Betriebsinhabers gilt, wenn der Darlehensvertrag steuerrechtlich anzuerkennen ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine fehlende Ausnahme für Angehörigendarlehen hat der Bundesfinanzhof nicht.
Mitunternehmereigenschaft bei nur kurzfristiger Beteiligung
Mitunternehmer ist auch der Käufer eines Kommanditanteils, der kurz darauf weiterverkauft wird. Eine Mindestbeteiligungsdauer sieht das Gesetz nicht vor. Für den Bundesfinanzhof kommt es einzig darauf an, dass der Käufer eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich gesicherte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die ihm die Übernahme des Mitunternehmerrisikos und der Mitunternehmerinitiative sichert.
Verlust aus dem Verkauf wertloser Aktien
Nur weil ein Aktienpaket wertlos geworden ist, führt das noch nicht zu einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust. Erst die entgeltliche Veräußerung der Aktien oder die Auflösung der Aktiengesellschaft löst einen solchen Verlust aus. Das Finanzgericht München hat nun entschieden, dass eine entgeltliche Anteilsübertragung auch dann vorliegt, wenn die Aktien ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden. Das gilt selbst dann, wenn der Verkäufer im Gegenzug wertlos gewordene Aktien des Käufers erwirbt.