Auch Fachhändler, die ein eigenes Facebook-Profil oder eine Unternehmensseite besitzen, sollten vorsichtig sein, wenn es um das Posten von Fotos oder Bildern geht. Hierbei kann sich schnell Ärger wegen der Bildrechte eingehandelt werden - sogar wenn sie die betreffenden Fotos gar nicht selbst auf ihre Pinnwand gestellt haben. Eine Kölner Anwaltskanzlei berichtete jetzt von einer ersten Urheberrechts-Abmahung, weil ein Mandant mit einem fremden Bild Rechte verletzt haben soll.
Dabei ist ein Foto einer Quitsche-Ente ohne Zutun des Mandaten auf dessen Pinnwand geraten, weil ein Facebook-Freund das Bild hochgeladen hatte, erklärt Rechtsanwalt Christian Robertz. "Unser Klient hatte hier gar keinen Einfluss darauf, welche Fotos bei ihm hochgeladen werden", sagte Robertz, der als Anwalt mit dem Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht arbeitet. Zwar sei schon seit längerem bekannt, dass Facebook-Nutzer Bildrechte beachten müssten. Es sei aber neu, dass nun auch ein solcher Gruß eines Freundes Gegenstand einer Klage sei, sagte Robertz.
"Es ist der erste Fall dieser Art, von dem wir gehört haben". Der Kläger verlangt, das Bild zu entfernen und will zudem Schadenersatz. Die Höhe der Forderung ist jedoch noch offen.
Generell sollten im World Wide Web nur eigene Fotos - also Bilder die selbst aufgenommen wurden und an denen man die Rechte besitzt, verbreitet werden. Das gilt für somit auch für jedes Soziale Netzwerk, egal ob Facebook, Twitter oder Google+. Dann kann man sich sicher sein, dass eine Abmahnung so schnell nicht ins Haus flattern wird. (dpa/kv)