Der Sicherheitsanbieter Websense hat nun sechs solcher Social-Media-Verhaltensregeln zusammengestellt, warnt Unternehmen jedoch gleichzeitig vor einem übertriebenen Regulierungswahn, denn: Social-Media-Aktivitäten sind nur dann erfolgreich, wenn eine Firma ihren Mitarbeitern grundsätzlich vertraut.
Berufliche und private Nutzung voneinander abgrenzen
Jedes Unternehmen muss festlegen, ob und in welchem Umfang Mitarbeiter Social-Media-Plattformen während der Arbeitszeit nutzen können. Setzt das Unternehmen Social Media in der öffentlichen Kommunikation ein, müssen die Richtlinien Angaben darüber enthalten, welche Gruppen von Mitarbeitern für das Unternehmen sprechen dürfen. Das können neben dem Top-Management auch Mitarbeiter aus der Personal- oder der PR- und Marketingabteilung sein.
Über Risiken von Social Media aufklären
IT-Verantwortliche sind in der Pflicht, die Mitarbeiter im Unternehmen über potenzielle Gefahren und Risiken zu informieren, die von bösartigen Links auf Malware-Seiten ausgehen. Cyberkriminelle platzieren diese nämlich gezielt in Blogs, User-Foren oder Social-Networking-Seiten. Neben technischen Maßnahmen zur IT-Sicherheit und schriftlichen Sicherheitsregeln benötigen Mitarbeiter regelmäßige Schulungen, um ein Gespür für diese Gefahren zu entwickeln.
Social-Media-Beiträge namentlich kennzeichnen
Jeder Mitarbeiter ist für seine Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen selbst verantwortlich und muss alle seine Beiträge mit Bezug auf das Unternehmen namentlich kennzeichnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Mitarbeiter die Social-Media-Plattformen von ihrem Business-PC oder Tablet-PC aus privat oder beruflich nutzen.
Vorschriften rechtliche Vorgaben einhalten
Social-Media-Richtlinien müssen den Umgang mit vertraulichen persönlichen Daten und Betriebsgeheimnissen aus der Produktentwicklung regeln wie auch den Umgang mit dem Urheber- und Markenrecht. Ebenso wichtig sind Hinweise zum Datenschutz.