Anfang Mai 2020 hatte Microsoft die Produktbestimmungen geändert, die Teil jedes Volumen-Lizenzvertrages sind. Die Änderung sieht vor, dass Kunden beim Umstieg auf Cloud-Angebote unter bestimmten Umständen ihre bisher vorhandenen Lizenzen weiterhin vorhalten müssen. Zwar bekommen sie dafür einige Vergünstigungen, sie haben aber nicht mehr die Möglichkeit, die zuvor genutzten Software-Lizenzen zu veräußern.
In einem großen Teil des Marktes für Gebrauchtsoftware, sorgte diese Änderung für erhebliche Unruhe. Der floriert seit dem EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit des Verkaufs von Software-Lizenzen und dem BGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit der Entbündelung von Volumenlizenzen vor einigen Jahren.
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Firmen wie Lizenzdirekt, MRM Distribution oder Relicense äußerten die Befürchtung, dass Microsoft ihnen damit Großunternehmen als Lizenz-Quelle trockenlegen wolle. Sie dachten bereits über rechtliche Schritte nach, weitere Gebrauchtsoftware-Händler, etwa Usedsoft und Vendosoft sahen die Entscheidung gelassener. Aber auch sie wollten zumindest prüfen lassen, ob die von Microsoft vorgenommenen Änderungen an den Vertragsklauseln überhaupt wirksam sind.
Stellungnahme von Microsoft zu aktuellen Lizenzänderungen
"Die Volumenlizenzkunden von Microsoft fordern seit langem Auswahlmöglichkeiten, die ihnen den Übergang zu Cloud-Abonnements erleichtern und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit geben, von ihren Investitionen in vorhandene installierte Lizenzen zu profitieren."
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Mit der Änderung habe Microsoft den Anforderungen der Kunden Rechnung, die zu einem Cloud-Abonnement wechseln möchten: "Kunden können ihre unbefristeten Lizenzen weiterverkaufen und ein Cloud-Abonnement zum regulären Preis erwerben, oder wenn sie diese unbefristeten Lizenzen behalten möchten, können sie ein Cloud-Abonnement zu einem reduzierten Preis mit der Möglichkeit erwerben, nach Ablauf ihres Abonnements zu ihren unbefristeten Lizenzen zurückzukehren", teilt Microsoft auf Anfrage von ChannelPartner mit.
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Die Rückkehr zu den vorgehaltenen, unbefristeten Lizenzen nach Ablauf eines Abonnements funktioniert wie eine Upgrade-Version der Software. Bedingung sei allerdings, "dass die Lizenz für die ursprüngliche Version beibehalten wird, was in der Software-Industrie seit Jahren gängige Praxis ist", so Microsoft.
Die ab Mai 2020 eingeführte Änderung tritt Microsoft zufolge zudem erst bei einer Erneuerung oder einer neuen Abonnementlaufzeit in Kraft. Kunden mit einer aktiven "From SA-Subscription" - betreffe sie nicht.