Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden, dass auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte" darstellen. In derartigen Fällen werden die Fahrtkosten einkommensteuerlich in Höhe fester Beträge abgesetzt ("Entfernungspauschale"); auf die Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten kommt es hingegen nicht an.
Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4.02.2015 zu seinem Urteil vom 22. Oktober 2014 - X R 13/13.
Der X. Senat hat damit an der bisherigen Rechtsprechung der für die Gewinneinkünfte zuständigen Senate zum Begriff der "Betriebsstätte" festgehalten. Damit hat er sich zugleich von der --für Arbeitnehmer geltenden-- Rechtsprechung des VI. Senats abgegrenzt, der in neueren Entscheidungen den Parallelbegriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" stark eingeschränkt hat. Insbesondere sieht der VI. Senat die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers nicht als regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers an. Damit kann ein Arbeitnehmer in derartigen Fällen die tatsächlichen Kosten abziehen; die Entfernungspauschale ist nicht anwendbar.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 hat der Gesetzgeber allerdings bereits auf die zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte ergangene Rechtsprechung des VI. Senats reagiert und in § 9 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes eine Definition des Begriffs der "ersten Tätigkeitsstätte" festgeschrieben, die von den Grundsätzen der zwischenzeitlichen BFH-Rechtsprechung abweicht. Für Arbeitnehmer ist es damit --zunächst durch die Rechtsprechungsänderung des VI. Senats, danach durch die Gesetzesänderung-- zu einer mehrfachen Änderung der Rechtslage gekommen. Für Betriebsinhaber hat die Entscheidung des X. Senats demgegenüber klargestellt, dass keine Änderung der Rechtslage eingetreten ist.
Für Betriebsinhaber, die nur einen Auftraggeber haben und für ihre regelmäßigen Fahrten einen Pkw nutzen, bedeutet die nunmehrige Entscheidung des X. Senats für die Zeit bis einschließlich 2013 eine Einschränkung der Abzugsmöglichkeiten im Vergleich zu Arbeitnehmern, weil die tatsächlichen Pkw-Kosten die Entfernungspauschale übersteigen. Für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ergibt sich hingegen zumeist eine Verbesserung, da hier die Entfernungspauschale in der Regel über den tatsächlichen Kosten liegt.
Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist.
Weitere Informationen und Kontakt: Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Walkerdamm 1, 24103 Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.duv-verband.de
- Die Firmenwagen der IT- Führungs- und Fachkräfte 2014
12,8 Prozent der Führungs- und Fachkräfte in der IT-Branche fahren einen Firmenwagen. Dieser kostet im Durchschnitt 38.027 Euro. Wie sich die Nutzung auf die Marken verteilt, zeigt Ihnen dieses von Compensation-Online durchgeführte Ranking. - Platz 9: Renault
1,3 Prozent der Firmenwagen in der IT-Branche kommen von Renault und kosten im Schnitt 26.625 Euro, wie der Renault Laguna. - Platz 8: Volvo
Volvo ist der Hersteller von 1,7 Prozent der Autos. Ein durchschnittliches Auto ist mit einem Preis von ca. 40.000 Euro der Volvo S80 D2 Momentum. - Platz 7: Ford
4,9 Prozent der IT-ler mit Firmenwagen fahren einen Ford, der einen Durchschnittspreis von 31.073 Euro hat. Dafür bekommt man einen Ford Focus ST mit Leder Exklusiv Paket. - Platz 6: Opel
Knapp vor Ford liegt Opel mit 5,0 Prozent. Der durchschnittliche Opel als Firmenwagen kostet knapp unter 30.000 Euro,ähnlich wie der Opel Insignia Sports Tourer Business Edition. - Platz 5: Skoda
Mit 5,1 Prozent liegt Skoda vor Opel. Der Durchschnittspreis eines Skoda-Firmenwagens ist jedoch etwas höher und liegt bei 30.230 Euro. Das kostet der Skoda Octavia RS Diesel 2.0 TDI Greentec. - Platz 4: Mercedes
Mit 6,8 Prozent liegt Mercedes auf dem 4. Platz in diesem Ranking. Durchschnittlich kostet er mit über 48.000 Euro auch am meisten. In dieser Preiskategorie findet man beispielsweise den Mercedes GLK 250 BlueTEC 4Matic Diesel. - Platz 3: BMW
Insgesamt 16 Prozent der Firmenwagen sind von BMW. Im Mittel kostet dieser Firmenwagen 44.999 Euro und fällt in die Kategorie des BMW 320d xDrive Gran Turismo. - Platz 1: Audi
Platz 1 geht an Audi. Mit 24,2 Prozent stellt die Marke knapp ein Viertel alles Firmenwagen in der IT-Branche. Preislich liegt er bei 43.350 Euro. Dafür bekommt man einen Audi A6 Avant 2,8 FSI. - Platz 1: Volkswagen
Der zweite 1. Platz geht an VW. Auch diese Marke stellt 24,2 Prozent der Firmenwagen. Sein Durchschnittspreis liegt bei 33.750 Euro, wofür man einen VW Tiguan bekommt.