Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub ist in den jeweiligen Ländergesetzen verankert. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen bestehen derzeit keine derartigen Regelungen – in den verbleibenden zwölf Bundesländern können einige Tage Bildungsurlaub zusätzlich zum Jahresurlaub in Anspruch genommen werden. In manchen Bundesländern besteht gar die Möglichkeit, ihn auf zehn Tage im Zweijahresturnus auszudehnen. Dabei laufen die monatlichen Bezüge wie gewohnt weiter, der Kurs selbst allerdings wird vom Arbeitnehmer bezahlt.
Was gehört zum Bildungsurlaub?
Wer beim Inhalt der möglichen Weiterbildungen nur sein eigenes Arbeitsfeld im Blick hat, der täuscht sich gewaltig, wissen die Arag-Experten. Als Bildungsurlaub gilt alles, was das jeweilige Bundesland als solchen anerkennt. Eine Übersicht gibt es beispielsweise auf www.bildungsurlaub.de. Dort sind dann neben fachlichen Angeboten auch politische oder persönlichkeitsbildende Weiterbildungsmöglichkeiten gegeben.
Ob man in New York die soziale und politische Situation von Immigranten durchleuchtet, in der Toskana Italienisch lernt oder sich einem Schweigeseminar unterzieht – die Angebotsstruktur ist vielfältig. Daher lohnt es sich nicht, den Arbeitgeber über einen vermeintlichen Bildungsurlaub täuschen zu wollen. Neben den Kursinhalten bleibt vermutlich immer noch etwas Zeit für Entspannung. So müssen bei Sprachreisen beispielsweise zwischen 330 und 360 Minuten täglich Kurse belegt werden. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Zur Beantragung des Bildungsurlaubs gibt es Musteranträge beim jeweiligen Bildungsträger. Diesen gibt man mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn ausgefüllt beim Arbeitgeber ab. Wichtig ist es, ihm auch die Bestätigung des Landes vorzulegen, dass es sich bei dem angestrebten Bildungsangebot um ein zertifiziertes handelt. Danach erwartet der Arbeitnehmer die Reaktion des Arbeitgebers. Schweigt dieser dazu, gilt der Antrag zumindest in Nordrhein-Westfalen nach drei Wochen als angenommen. Wie sich die Sache in anderen Bundesländern verhält, ist in den Gesetzen nachzusehen.
Bei Ablehnung des Antrags gibt es zwei Möglichkeiten. Wird der Antrag abgelehnt, weil in der beantragten Zeit beispielsweise aufgrund großen Arbeitsaufkommens kein Urlaub gewährt werden kann, gilt das gleiche wie beim Erholungsurlaub – der Antragsteller muss dies meist akzeptieren. Erfolgt die Ablehnung aber, weil der Arbeitgeber das ausgewählte Kursangebot nicht akzeptiert, kann der Arbeitnehmer mit rechtlichen Maßnahmen dagegen vorgehen und die Weiterbildung auch gegen den Willen des Chefs durchführen. Hierbei ist wieder das jeweilige Ländergesetz zu beachten.
Ist der Bildungsurlaub abgeschlossen, sollte eine Teilnahmebescheinigung eingereicht werden, raten die Arag-Experten. Denn wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Teilnahme hegt, kann er zumindest das Gehalt zurückhalten. Stellt sich dann heraus, dass der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nur vorgetäuscht hat, droht darüber hinaus die fristlose Kündigung.
Quelle: www.arag.de
- Erweiterte Sicherheitsvorkehrungen
Das Notieren von Sperrnummern für Kreditkarten vor dem Urlaub ist Pflicht. Dazu gehört auch der passende Kontakt zum Mobilfunk-Provider. Sollte man das Smartphone verlieren, kann man es über einen Anruf vom Hotel aus sperren lassen. So wird vermeiden, dass ein Dieb durch Telefonate und Surfen im Internet hohe Kosten verursacht. - Vorsicht am Hotspot
Vor allem bei Auslandsreisen zieht es Nutzer an öffentliche Hotspots, denn Roaming-Gebühren sind teuer und aufs Internet möchte man nicht verzichten. Doch Vorsicht: Hotspots in Hotels, Restaurants, an Flughäfen oder in öffentlichen Einrichtungen sind auch ein heißes Pflaster für Datendiebe. Schutz am Hotspot bieten VPN-Verbindungen. - Malware-Schutz
Mobiler Malware-Schutz zählt für Android-Nutzer zum Pflichtprogramm – auch im Urlaub. Kaspersky Lab zählt bis heute rund 91.000 Schädlinge für mobile Plattformen. Über 99 Prozent der mobilen Schadprogramme haben es auf Android abgesehen. - Geräte absichern
Besonders im Urlaub ist es wichtig, dass das mobile Gerät gut abgesichert ist. Dazu gehört eine Verschlüsselung von wichtigen Daten ebenso wie ein Zugriffsschutz, etwa eine PIN oder besser ein starkes Passwort. - Geräte nie unbeaufsichtigt lassen
Mobile Endgeräte sollte man nie unbeaufsichtigt lassen, beispielsweise im Restaurant oder am Strand. Zu groß ist das Risiko, dass die Geräte gestohlen werden oder sich jemand an ihnen zu schaffen macht. Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt Smartphone und Co. im Hotelsafe ein oder nutzt zusätzliche Software.