Das Finanzamt überprüfen

Was steht in der eigenen Steuerakte?

24.09.2013
Steuerzahler können aus triftigen Gründen Einblick in die eigene Steuerakte nehmen. Wann eine Akteneinsicht denkbar ist und wie Steuerzahler vorgehen sollten, sagt Torsten Lambertz von der WWS.

Nicht jede Entscheidung der Finanzbehörden ist nachvollziehbar. Gerade bei hohen Steuerfestsetzungen bleiben schnell Fragen offen. Viele Steuerzahler möchten Einblick in die eigene Steuerakte erhalten, um die Richtigkeit der Entscheidung zu prüfen. Akteneinsicht gewährt das Finanzamt nur bei berechtigtem Interesse. Steuerzahler sollten mit guten Argumenten an die Finanzbehörden herantreten.

Bei Verwaltungsvorgängen haben Bürger und Unternehmen im Allgemeinen einen umfassenden Informationsanspruch. Nicht so bei steuerlichen Verfahren: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht, auch nicht im Falle eines Einspruchs. Zwar können Steuerzahler im Zuge der Steuerfestsetzung Akteneinsicht beantragen, etwa wenn die Berechnung des zu versteuernden Einkommens Fragen aufwirft. Doch nur bei einem finanzgerichtlichen Klageverfahren haben Steuerzahler ein ausdrückliches Recht auf Akteneinsicht. Im Interesse einer bürgerfreundlichen Verwaltung und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten sollen die Finanzbehörden indes nicht kleinlich verfahren, so der Tenor von Verwaltungsanweisungen. Es wäre unsinnig, Steuerzahler durch eine verweigerte Akteneinsicht zur Klageerhebung zu drängen.

Berechtigte Interessen

Grundsätzlich ist eine Akteneinsicht immer dann sinnvoll, wenn Steuerpflichtige dadurch Kenntnisse erlangen, um ihre steuerrechtlichen Interessen besser geltend zu machen oder zu verteidigen. Ein berechtigtes Interesse zur Aktenansicht kann bei Erbfällen, Insolvenzen oder Beraterwechseln vorliegen. In diesen Fällen werden oft Daten ohne Wissen und Beteiligung des Steuerzahlers herangezogen. Per Akteneinsicht gewinnen Steuerzahler einen umfassenden Überblick und können so vollständige und zutreffende Steuererklärungen abgeben. In einem Einspruchsverfahren kann der Einblick in Gutachten oder Schätzungsunterlagen wichtige Hinweise für die weitere Verfahrensführung bieten.

Letztlich hängt es immer von den individuellen Umständen ab, ob eine Akteneinsicht gerechtfertigt und sinnvoll ist. Angesichts komplexer Bestimmungen empfiehlt es sich, vorab steuerlichen Rat einzuholen. Wichtig sind gute Argumente, um auch kritische Finanzbeamte zu überzeugen. Alles werden die Finanzbehörden ohnehin nicht preisgeben: Kontrollmitteilungen oder interne Vermerke auf Schwerpunkt der nächsten Außenprüfung dürfen die Finanzbeamten aus der Steuerakte herausnehmen. Doch wer die Entscheidungsgrundlagen der Finanzbehörden kennt, kann seine Strategie im Einspruchs- oder Klageverfahren besser auf die jeweilige Situation anpassen. (oe)

Der Autor Torsten Lambertz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-gruppe.de

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