Vielerorts liegen Gehwegplatten auf Bürgersteigen nur noch locker auf, vor allem, wenn ein frostreicher Winter vorausgegangen ist. Teilweise sind die Gehwege großflächig in Mitleidenschaft gezogen. Erst der weggetaute Schnee lässt das ganze Ausmaß der Schäden sichtbar werden. Vor allem für ältere Fußgänger bilden sie regelrechte Stolperfallen. Jedes Jahr lässt in einigen Städten und Gemeinden das Ordnungsamt bestimmte Bereiche aufgrund von Verletzungsgefahr sperren. Über die rechtlichen Konsequenzen solcher Straßenzustände informieren die Arag-Experten.
Stolperfalle – erst ab 2 cm
Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht die Verpflichtung der Stadt, einen absolut sicheren Zustand der Straßen und Wege zu erhalten. Bei Gehwegen wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass Höhendifferenzen bis 2 cm in aller Regel hinzunehmen sind. So ist in einem konkreten Fall eine Rentnerin in Magdeburg auf dem Gehweg über einen 1 cm hohen Rohrstumpf gestolpert. Sie machte gegenüber der Stadt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 6.000 € geltend, denn sie meinte, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt.
Das angerufene Landgericht wies die Klage ab. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt lag demzufolge nicht vor. Die Klägerin hätte, wenn sie auf den Weg geachtet hätte, einen Sturz mit Sicherheit vermeiden können, meinten die Richter. Hier hatte sich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, von dem niemand verschont bleibt. Eine Haftung der Stadt schied damit aus. Die Rentnerin hatte gegen das Urteil zwar Berufung beim Oberlandesgericht, diese aber später zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgericht zuvor darauf hingewiesen hatte, dass die Berufung wohl keine Aussicht auf Erfolg habe (LG Magdeburg, Az.: 10 O 22/11).
Auf Stolperfallen selber achten
Wer als Fußgänger einen älteren, abgelegenen Gehweg benutzt, muss auf deutliche Unebenheiten selbst achten. Die Gemeinde haftet hier unter Umständen nicht für Stolperfallen, die sogar auf 3 cm hohen Bodenverwerfungen beruhen. So stolperte beispielsweise eine Passantin auf einem wenig frequentierten Gehweg in einem Wohngebiet. Der Gehweg war insgesamt in einem schlechten Zustand. Das Wurzelwerk eines Baumes hatte zudem zu 3 cm hohen Verwerfung der Betonplatten geführt. Die Frau war der Ansicht, die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Sie forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld nach den Prinzipien der Amtshaftung. Doch die Richter am Oberlandesgericht Brandenburg sahen die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde nicht verletzt und verneinten einen Amtshaftungsanspruch. Der Grund: Die Frau konnte die Unebenheiten des Gehweges leicht erkennen. Hier waren die Betonplatten gerissen und wiesen Verwerfungen auf. Auch als Fußgängerin muss man sich den Straßenverhältnissen anpassen und sorgfältig auf den Weg achten (OLG Brandenburg, Az.: 2 U 29/08).
Fazit
Bei Verkehrsflächen, die wenig genutzt werden, ist das Sicherungsbedürfnis laut ARAG Experten weniger stark ausgeprägt. An Flächen, die starker Nutzung ausgesetzt sind (z. B. Fußgängerzonen), werden hingegen höhere Anforderungen gestellt. Im Internet haben viele Gemeinden Formulare für Gehwegschäden eingerichtet, mit dem die Bürger unsichere oder gefährliche Stellen melden können. Auch per Telefon können aufmerksame Bürger Hinweise an die zuständigen Stellen geben. (oe)
Quelle: www.arag.de
- Dienstwagen und Freistellung
Ein Arbeitgeber kann die Überlassung eines Dienstwagens an eine Arbeitnehmer im Falle einer Freistellung widerrufen. Dabei muss er die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, sonst hat er unter Umständen dem Arbeitnehmer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=175&pk=2592593" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Jahresurlaub bei Krankheit
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=175&pk=2592591" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Arbeitgeber in Facebook beschimpfen
Gemecker über den eigenen Arbeitgeber in Facebook rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Ein Auszubildender hatte dort seinen Arbeitgeber als "Menschenschinder" und "Ausbeuter" bezeichnet. Außerdem schrieb er, dass er "dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen" müsse.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=175&pk=2592612" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Google Analytics und Datenschutz
Wer auf seinen Webseiten das Tool "Google Analytics" nutzt, sollte für einen beanstandungsfreien Betrieb (Datenschutzbehörden!) u.a. folgende Maßnahmen umsetzen: Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen, auf Datenschutzerklärung hinweisen, Programmcode anpassen, Altdaten löschen<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=280&pk=2592597" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Kopfhörer beim Autofahren
Ein generelles Verbot der Benutzung von Kopfhörern beim Autofahren besteht nicht (<a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=274&pk=2593204" target="_blank">-->zum Beitrag</a>). Sollte es nach einem Unfall zu einem Streitfall kommen, muss ein Richter die Frage nach einer Beeinträchtigung des Gehörs entscheiden. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass die Haftpflichtversicherung ihre Einstandspflicht aufgrund einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung zu kürzen versucht. Daher wird vom Tragen eines Kopfhörers beim Autofahren abgeraten. - Formulierungen bei Sonderangeboten
Ein Sonderangebot muss mindestens zwei Tage vorrätig sein. Bewirbt der Händler seine Ware mit dem Satz "Solange der Vorrat reicht", kann er wegen irreführender Werbung belangt werden – aber nicht von einem Kunden selbst, sondern nur von gewerblichen Verbänden, von Konkurrenten oder von den Verbraucherzentralen. Mit dem Satz "Ist voraussichtlich schon am ersten Tag vergriffen" ist der Händler bei Sonderangeboten auf der sicheren Seite.<br><br> - Leserliches Fahrtenbuch
Bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch eines Dienstwagens muss auf Leserlichkeit geachtet werden. Auch das Finanzamt muss die Einträge entziffern können – und nicht nur der Verfasser.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=274&pk=2593201" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - eBay-Auktionen und Umsatzsteuer
Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über eBay ist eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit, womit die Verkaufserlöse der Umsatzsteuer unterliegen. Vor den Tücken des Fernabsatzrechts mag die Bezeichnung "Privatauktion" oder "Privatverkauf" in der Produktbeschreibung also schützen, vor dem Zugriff des Finanzamts rettet sie aber nicht.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=274&pk=2593203" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Schiffsreise als Betriebsausgabe
Wenn ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise einlädt, können die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen in der Regel nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Grund: Es handelt sich um eine unangemessene Repräsentation, deren Kosten nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden dürfen.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=274&pk=2593206" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Wildunfälle und Versicherung I
Bei Zusammenstößen mit Haarwild ("Wildunfälle") springt die Teilkaskoversicherung für die Schäden am eigenen Fahrzeug ein. Allerdings muss es sich dabei um Jagdwild handeln. Der Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen fällt nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es – anders als zum Beispiel ein Hase – kein Jagdwild ist.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=274&pk=2593814" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Diskriminierung im Arbeitsleben
Begründet der Arbeitgeber eine bestimmte Maßnahme (z.B. Aufgabenverteilung) gegenüber dem Arbeitnehmer, so muss diese Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung sein.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=175&pk=2592601" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer darf nach ein befristeter Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Durch einen Manteltarifvertrag können aber sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen anders geregelt werden.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=175&pk=2592602" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Formulierung in Mahnschreiben
Wer einem säumigen Kunden in einem Mahnschreiben ankündigt, ihn im Falle weiterer Zahlungsunwilligkeit "ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich" vorbeizuschicken, muss seinerseits selbst mit einer scharfen richterlichen Abmahnung rechnen (<a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=58&pk=2592600" target="_blank">-->zum Beitrag</a>). Der angekündigte "Hausbesuch" kann nämlich vom Empfänger als mehr oder weniger versteckte Drohung verstanden werden, die "Inkasso-Spezialisten" würden ihr Anliegen vor Ort gegebenenfalls auch mit roher Gewalt durchzusetzen. - Abgabefrist für die Steuererklärung
Finanzbehörden dürfen Steuererklärungen, die von einem Steuerberater erstellt werden und deren Abgabetermin normalerweise am Jahresende liegt, vorzeitig anfordern und Abgabetermine ab dem 30. September festlegen. Dafür kommen unterschiedliche Gründe in Betracht: Betroffen sind insbesondere Steuerpflichtige, bei denen sich in den Vorjahren Auffälligkeiten (z.B. hohe Steuernachzahlungen, erhebliche Umsatzsteigerungen oder ein hohes Mehrergebnis bei der Steuerprüfung) ergeben haben.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=274&pk=2593818" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät
Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät ist es nicht erforderlich, dass ein zweiter Polizeibeamter die Richtigkeit des abgelesenen und in das Protokoll eingetragenen Messwertes des messenden Kollegen kontrolliert. Somit ist das "Vier-Augen-Prinzip" keine Voraussetzung bei einer Verurteilung in einer Bußgeldsache.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=58&pk=2592605" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Anschlussflug und Reisegepäck
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn ihr Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann (<a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=58&pk=2592608" target="_blank">-->zum Beitrag</a>). Sollte als zum Beispiel das Gepäck schon beim Abflug eines Zubringerfluges rechtzeitig für beide Flüge abgefertigt worden sein, ist es nicht mehr erforderlich, dass die Reisenden 45 Minuten vor Abflug des Anschlussfluges noch einmal einchecken. Es reicht aus, dass sie sich noch vor dem Ende des Einstiegsvorgangs am Flugsteig einfinden, um das Flugzeug zu besteigen – auch wenn das Gepäck nicht mehr rechtzeitig umgeladen werden kann. - Versicherung und Sturmschäden
Bei Sturmschäden decken grundsätzlich die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen die Kosten ab. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von 62 km/h und mehr erreicht (= 34 kn und mehr).<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=274&pk=2593820" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Ehrenamtliche Tätigkeit
Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung ausübt und mündlich von seinem Dienst entbunden wird, hat bei einer Kündigungsschutzklage keine Aussicht auf Erfolg. Denn die Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist vielmehr Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten anderer Menschen.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=175&pk=2592609" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Fahrtenbuch als Excel-Datei
Eine Excel-Liste wird als Fahrtenbuch bei einem Dienstwagen nicht anerkannt. Denn in diesem Programm kann jederzeit verändert, hinzugefügt oder weggestrichen werden. Somit ist dies nicht zuverlässig genug für das Finanzamt.<br><br> <a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=274&pk=2593201" target="_blank">-->zum Beitrag</a> - Wildunfälle und Versicherung II
Beim Ausweichen vor Wild können Autofahrer ihren Teilkaskoversicherungsschutz aufs Spiel setzen (<a href="http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=274&pk=2593814" target="_blank">-->zum Beitrag</a>): Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof ist es als fahrlässig anzusehen, wenn ein Autofahrer beispielsweise einem Hasen ausweichen will und dabei einen Schaden verursacht. Beim Zusammenstoß mit kleinen Tieren sind demnach weder für das Auto, noch für den Autofahrer schlimme Schäden zu erwarten.