Finanzamt "sponsert" Fahrräder

Drahtesel statt Daimler

13.06.2013
Rückwirkend ab 2012 werden Dienstfahrräder steuerlich genauso behandelt wie Dienstautos. Lutz Engelsing von der DHPG stellt die neue Regelung vor.
Der Fiskus macht keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen Autos und Fahrrädern. Dies erhöht den Anreiz für Unternehmen, ihren Mitarbeitern Zweiräder als Dienstfahrzeuge zu überlassen.
Der Fiskus macht keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen Autos und Fahrrädern. Dies erhöht den Anreiz für Unternehmen, ihren Mitarbeitern Zweiräder als Dienstfahrzeuge zu überlassen.
Foto: Heinz Fischer - Fotolia.com

Nur selten zählen Fahrräder zum Fuhrpark von Unternehmen. Das könnte sich in Zukunft ändern. Denn rückwirkend ab 2012 werden Dienstfahrräder steuerlich genauso behandelt wie Dienstautos. Grundlage bildet ein neuer Steuererlass der Landesfinanzminister (Az. 3-S-233.4/187). Die Überlassung von Fahrrädern kann für Unternehmen eine interessante Option sein. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitergeber können profitieren.

Ob das Dienstfahrrad tatsächlich auch für Fahrten zum Kunden genutzt wird, spielt für die Finanzbehörden eine untergeordnete Rolle. Die Angestellten dürfen das Zweirad weitestgehend für private Zwecke nutzen. Im Gegenzug müssen sie ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Anders als beim Firmenwagen müssen Radpendler den gefahrenen Weg zur Arbeit jedoch nicht zusätzlich versteuern. Die finanzielle Mehrbelastung hält sich für Arbeitnehmer in der Regel mit kaum mehr als zehn Euro pro Monat in Grenzen.

Grundsätzlich sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Fahrrädern denkbar. Die Finanzierungskosten muss nicht unbedingt das Unternehmen schultern, Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Kosten auch untereinander aufteilen. Eine weitere Option: Mitarbeiter können ihr Dienstfahrrad komplett selbst finanzieren, indem sie es über das Unternehmen leasen. Die monatliche Leasingrate wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Damit sinkt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und er muss weniger Steuern zahlen. Aber: Die Steuervorteile kompensieren den betriebsinternen Verwaltungsaufwand erst ab einem Anschaffungspreis von rund 1.500 Euro. Als Dienstfahrräder kommen deshalb insbesondere hochwertige Modelle infrage (siehe nächste Seite: "So sponsert der Fiskus Fahrräder").Wenn Unternehmen alle Steuervorteile ausschöpfen, können Arbeitnehmer so erstklassige Bikes bis zu 40 Prozent unter dem Marktpreis erwerben. Für Arbeitgeber ist das Leasing von Dienstfahrrädern steuerneutral.

Ungeachtet der Steuervorteile für Arbeitnehmer bietet ein Dienstfahrrad zudem vielfältige Anreize für Arbeitgeber. Kurze geschäftlich veranlasste Fahrten lassen sich per Rad oft schneller als mit dem Auto zurücklegen. Zeitraubende Verkehrsstaus und Parkplatzsuchen sind meist passé. Unternehmen können unter Umständen auch Pkw-Stellplätze einsparen und laufende Kosten senken. Obendrein demonstrieren Unternehmen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln Nachhaltigkeit und fördern die Gesundheit ihrer Mitarbeiter.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie, wie das Finanzamt Fahrräder "sponsert".

Zur Startseite