Ab diesem Jahr müssen in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen intelligente Stromzähler, auch Smart Meter genannt, installiert werden. Dies sieht eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vor. So sollen die Verbraucher einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch bekommen. Die Stromzähler können von den Stromanabietern tagesaktuell ausgelesen werden. Damit werden auch individuelle Abrechnungszeiträume einfacher. Die Kraftwerksbetreiber erhoffen sich zudem mittelfristig eine bessere Auslastung ihrer Kraftwerkskapazitäten und der Stromnetze.
Zudem wurde die Ökodesign-Richtline der EU verschärft. Ab 7. Januar 2010 darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) generell zwei Watt nicht überschreiten. Sind sie komplett ausgeschaltet, ziehen aber dennoch Strom aus der Steckdose, muss dieser Wert unter einem Watt liegen. Die Werte werden 2013 nochmals auf ein und 0,5 Watt abgesenkt. (awe)