Glasfaserausbau: Telekom muss Mitbewerbern Zugang zu Leerrohren gewähren

Die Deutsche Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu den von ihr für den Glasfaserausbau verlegten Leerrohren gewähren. Eine entsprechende Entscheidung der Bundesnetzagnetur hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt bestätigt.

Die Deutsche Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu den von ihr für den Glasfaserausbau verlegten Leerrohren gewähren. Eine entsprechende Entscheidung der Bundesnetzagnetur hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt bestätigt.

Foto: Deutsche Telekom

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