BSI-Warnung vor Kaspersky-Software ist kein Mangel: Streit um Kaspersky-Projekte für 830.000 Euro

Nach Auffassung des Landgerichts München ist eine Warnung des BSI keine Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts. Ist allerdings die Nutzung der Software aufgrund von Sanktionen rechtlich unzulässig, kann die Geschäftsgrundlage wegfallen und muss gezahlte Miete teilweise erstattet werden.

Nach Auffassung des Landgerichts München ist eine Warnung des BSI keine Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts. Ist allerdings die Nutzung der Software aufgrund von Sanktionen rechtlich unzulässig, kann die Geschäftsgrundlage wegfallen und muss gezahlte Miete teilweise erstattet werden.

Foto: MIND AND I - shutterstock.com

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