Für jedes Unternehmen sind fünf grundsätzliche Arten von Schäden denkbar, im Kontext Datendiebstahl zumeist nur drei (monetärer Schaden, Reputationsschaden, juristischer Schaden). Besonders der Reputationsschaden kann schnell zum Verhängnis werden. Je größer der mediale Auftritt, desto gravierender kann der Reputationsschaden für das Unternehmen sein.
Foto: Stanislav Wittmann
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