Scheinwerkvertrag und Scheindienstvertrag: Freie Mitarbeiter bei Systemhaus – oder Angestellte?

Bei der Unterscheidung zwischen Werk-/Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung kommt es vor allem darauf an, ob die Arbeitnehmer in den Betrieb des Dritten eingegliedert sind und vom Dritten arbeitsvertragliche Weisungen erhalten haben.

Bei der Unterscheidung zwischen Werk-/Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung kommt es vor allem darauf an, ob die Arbeitnehmer in den Betrieb des Dritten eingegliedert sind und vom Dritten arbeitsvertragliche Weisungen erhalten haben.

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