Eine Liste mit immer aktuell gehaltenen Passwörtern, Online-Konten und digitalen Geschäftsverbindungen kann zu Lebzeiten entweder an den entsprechenden Erben übergeben, oder auch bei einem Notar hinterlegt werden.
Foto: Africa Studio - shutterstock.com
Zurück zum Artikel: Digitaler Nachlass: Was mit den Online-Daten Verstorbener geschieht