Nachverträgliche Umsatzprovisionen
Dennoch, das Gericht moniert in seinem Urteil, dass in den Verträgen nur von Provisionen für die während der Vertragslaufzeit getätigten Umsätze die Rede ist. "Dass die Beklagte (Synaxon, Anm. d. Red.) auch Provisionen aus Umsätzen erhält, die der Kläger (Ralf Gradl, Anm. d. Red,) als Nicht-Vertragspartner erzielt, ist vom Wortlaut nicht erfasst und auch durchaus überraschend", argumentiert der Richter.
"Einem etwaigen Rechtsschutzinteresse von Herrn Gradl wäre Genüge getan, wenn wir ihm gegenüber auf die Provisionsansprüche verzichten würden. Er könnte die Verzichtserklärung dann in etwaigen Verhandlungen mit einer anderen Einkaufskooperation oder mit irgendwelchen Lieferanten jederzeit vorlegen, so dass die von ihm befürchteten Nachteile nicht eintreten würden", so argumentierte der Synaxon-Anwalt während der Verhandlung. Aber selbstredend ist eine Aufgabe der Provisionsansprüche rein hypothetisch, die Einkaufsgemeinschaft ist nicht bereit, eine derartige Verzichtserklärung abzugeben,
Nun bleibt abzuwarten, wann Synaxon Einspruch gegen das Teilurteil des Landgerichts Bielefeld vom 9. März 2012, Aktenzeichen 17 O 186/11, einlegen wird. Denn ein Sieg von Ralf Gradl auf ganzer Linie könnte unter Umständen doch zu weiteren Klagen von anderen Microtrend-Partnern führen. So betont auch Synaxon, dass die Klage von Ralf Gradl den bisher einzigen derartiger Fälle darstellt.
Und in der Tat, die meisten der 92 Synaxon-Partner, die ein Ladengeschäft im Microtrend-Design betreiben, sind mit den Leistungen der Einkaufskooperation durchaus zufrieden, so wie etwa Marcus Schneidewind, Geschäftsführer von ComTec 4 aus Waren/Müritz aus Mecklenburg: "Ich arbeite sehr gern mit Microtrend zusammen. Alle mir vorgeschlagenen Marketing- und Verkaufsfördernden Maßnahmen setzte ich zu 100 Prozent um, und den Erfolg spüren wir täglich. Vor einiger Zeit als ich noch ohne Ladengeschäft arbeitete, kamen einige Maßnahmen noch nicht in Frage, aber jetzt mit dem Ladengeschäft nutze ich Leistungen wie Egis, Flyer, Instore Marketing mit großem Erfolg. Noch zu erwähnen ist die wirklich professionelle Betreuung des gesamten Microtrend-Teams."
Dennoch, der Rechtsstreit zwischen dem Würzburger PC-Laden und Synaxon geht in die nächste Runde. Die Fachhandelskooperation wird höchstwahrscheinlich Einspruch gegen das Teilurteil vom 9. März 2012 einlegen. Ralf Gradl sucht dagegen noch Mitstreiter für sein Anliegen. ChannelPartner wird Sie über die Fortsetzung dieser rechtlichen Auseinandersetzung auf dem Laufenden halten. (rw)