Briefwechsel zwischen den Anwälten
Daraufhin bat der Würzburger Fachhändler und Microtrend-Mitglied seinen Anwalt, eine entsprechende Anfrage an Synaxon zu stellen. Dieses Schreiben ging am 17. Oktober an Synaxon. Bereits drei Tage später, am 20. Oktober 2011, erhielt Gradl eine Antwort von Synaxon. Darin räumte die Fachhandelskooperation die Existenz derartiger Vereinbarungen zwischen Synaxon und Distributoren ein. Ein Anfrage von ChannelPartner bei Synaxon führte zum gleichen Ergebnis: "Es gibt Vereinbarungen mit Lieferanten, wonach diese auch nach Ausscheiden eines Partners für einen gewissen Zeitraum noch Provisionen auf die Umsätze dieses Partners an uns zahlen", bestätigt Synaxon-COO Andreas Wenninger. Sein Chef und Synaxon-CEO Frank Roebers wird da noch deutlicher: "Die Laufzeiten für diese nachvertraglichen Provisionen betragen drei oder sechs Monate, es gibt aber auch Verträge mit Distributoren, die diese nachvertraglichen Umsatzprovisionen nicht beinhalten."
Nachdem Synaxon dies - in Teilen - Gradl auch so bestätigt hat, sah sich der Fachhänderl durch diese "geheimen Zusatzvereinbarungen mit Dritten" arglistig getäuscht und reichte am 19. Dezember 2012 beim Landgericht Bielefeld Klage gegen Synaxon ein. In dem Klageschreiben verlangt Gradls Rechtsanwalt im ersten Schritt die Offenlegung der "geheimen" Zusatzverträge zwischen Synaxon und den Distributoren über die nachverträglichen Provisionszahlungen, also die Namen der Distributoren und die Höhe der Provisionen. Im zweiten Schritt fordert Gradls Rechtsvertretung die sofortige Einstellung dieser Provisionszahlungen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits klar, dass Ralf Gradl nicht mehr lange Microtrend-Partner sein würde.
Denn bereits sieben Wochen davor, am 27. Oktober 2011, also genau eine Woche nach der schriftlichen Bestätigung der Existenz der nachvertraglichen Provisionszahlungen der Distributoren an Synaxon, hat die Fachhandelskooperation den Franchise-Vertrag mit Ralf Gradl fristgerecht zum 31. Dezember 2011 gekündigt.
Die Verhandlung über diesen Rechtsstreit fand dann am 24. Februar 2012 am Landgericht Bielefeld in der Kammer für Handelssachen statt. Der Streitwert betrug 25.000 Euro. Ein erstes Teilurteil fiel bereits zwei Wochen später, am 9. März 2012. Darin wird Synaxon verurteilt, Ralf Gradl Auskunft zu erteilen, mit welchen Distributoren die Fachhandelskooperation Vereinbarungen getroffen hat, die besagen, dass auch für die nach der Beendigung des Vertrags zwischen Microtrend und Ralf Gradl bei diesen Distributoren durch Ralf Gradl getätigten Umsätze zu Provisionszahlungen an Synaxon führen. Dieses Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 20.000 Euro vorläufig vollstreckbar.
Derzeit hat Ralf Gradl diese Summe beim Landgericht Bielefeld noch nicht hinterlegt, da er fest mit einer Berufung durch Synaxon rechnet. "Wir werden dieses Urteil mit der Berufung angreifen", bestätigt dies auch Synaxon-COO Andreas Wenninger. Er ist der Auffassung, dass Synaxon nicht verpflichtet ist, Gradl die gewünschte Auskünfte über die Provisionsvereinbarungen mit den Distributoren zu erteilen: "Das ist in der Vertragsbeziehung zwischen Lieferant und uns geregelt".