Bei Anrufen gilt keine Auskunftspflicht
Identitätsbetrüger verlassen sich häufig darauf, dass Leute Informationen aus eigenem Antrieb preisgeben – zum Beispiel bei Anrufen oder indem sie auf gefälschte E-Mails von ihrer Bank oder einem anderen Institut antworten. So arbeiten Banken aber nicht. Wenn ein Telefonat merkwürdig erscheint, ist es jedermanns gutes Recht, einfach aufzulegen.
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