Bauträger ist nicht Steuerschuldner
Nach § 13b Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 2005 schuldet (ausnahmsweise) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bei bestimmten Bauleistungen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt.
(Foto: Yvonne Bogdanski - Fotolia.com)
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