Leistungsort bei Kongressen
Das Bundesfinanzministerium stellt klar, welche Ortsregelung bei der Überlassung von Räumen und Veranstaltungs-Equipment für einen Kongress zur Anwendung kommt. Die Steuerexperten der Kanzlei WW-KN nennen Einzelheiten.
(Foto: .shock - Fotolia.com)
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