Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
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Finanzamt erlaubt keine Barzahlung
Ein steuerlicher Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson ist nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto zulässig.
(Foto: Inara Prusakova / shutterstock.com)

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