Firmenfahrzeug bei Krankheit oder in Elternzeit
Die Überlassung eines Kfz zur privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil und Sachbezug, der der Steuer- und Abgabenlast unterliegt. Er ist Teil der Arbeitsvergütung. Hans-Georg Herrmann klärt auf, wie die Sachlage bei Krankheit, in Elternzeit und im Mutterschutz ist.
(Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com)
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