Finanzamt und Kinderbetreuung
Berufstätige Eltern können sich nicht nur über ihre Einkommensteuererklärung, sondern auch über ihre Arbeitgeber Steuervorteile für die Kinderbetreuung sichern. Doch die Bedingungen sind genau einzuhalten, sonst stellt sich das Finanzamt quer, sagt Christel Fries.
(Foto: Iurii Sokolov - Fotolia.com)
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