Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
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Frost lässt Wasserleitung platzen
Wer einen Versicherungsfall selbst grob fahrlässig herbeigeführt hat, dessen Verschulden wiegt so schwer, dass ihm jeglicher Anspruch gegen die Versicherung zu versagen ist.
(Foto: Clupix Images - Fotolia.com)

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